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Politik: Hilfe für Eltern

Mit dem HartzIV-Gesetz, der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, wird zum 1. Januar 2005 ein Kinderzuschlag eingeführt.

Mit dem HartzIV-Gesetz, der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, wird zum 1. Januar 2005 ein Kinderzuschlag eingeführt. Der Kinderzuschlag soll gering verdienenden Eltern helfen, nicht in das Arbeitslosengeld II zu rutschen. Er wird an Eltern gezahlt, die zwar ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag kann pro Kind bis zu 140 Euro im Monat betragen. Zusammen mit dem Kindergeld (154 Euro) und womöglich Wohngeld werden Kinder aus solchen Familien künftig besser gestellt. Nach Angaben der Bundesregierung werden durch den Zuschlag 150 000 Kinder und ihre Familien vom Bezug des Arbeitslosengeldes II unabhängig. Beispielrechnungen sind im Internet auf der Homepage der Bundesregierung zu finden: www.bundesregierung.de unter dem Stichwort: Fakten zu Hartz IV. deh

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