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Hilfen für Kinder: Paris zahlt, Rom verlässt sich auf Oma

Die Hilfen für Kinder sind innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich.

BRITANNIENS KINDER ZÄHLEN WENIG MIT

Das britische Sozialsystem kennt kein definiertes Existenzminimum. Für Rentner gibt es eine Einkommensgarantie. Sie liegt bei 130 Pfund (143 Euro) pro Woche pro Kopf oder 198,45 Pfund (218,37 Euro) für ein Paar – wenn die Rente darunter liegt, kann man beim Sozialamt Zuschüsse beantragen. Sozialpolitiker benutzen oft den Begriff „Armutsschwelle“, der als 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltseinkommens definiert und der Familiengröße angepasst wird. Für eine Einzelperson gelten derzeit 158 Pfund pro Woche, für ein Paar mit zwei Kindern 361 Pfund. mth

ITALIEN KRATZT AN DER „NONNAKRATIE“

Die Verehrung der „bambini“ ist sprichwörtlich im katholischen Italien. Doch Familienförderung war im Land mit den ausgeprägten Sippenstrukturen jahrzehntelang kein politisches Thema. Die fürsorgliche Sippe leistete, was der Staat schuldig blieb, die „nonna“, die Großmutter, ersetzte die fehlenden Kinderkrippen. Bis 2006 ließ sich Italien – mit der tiefsten Geburtenrate der EU – seine Familien-Unterstützung ganze 0,9 Prozent des Bruttosozialprodukts kosten. Unter der Mitte-Links- Regierung von Romano Prodi (2006–2008) fand in der „Nonnakratie Italien“ jedoch eine kleine Revolution statt: Eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen bis 12 600 Euro erhält nun 250 Euro mehr als zuvor, nämlich 374 Euro monatlich; eine gleich große Familie mit einem Einkommen von 25 000 Euro kann freilich nach wie vor bloß mit 24 Euro pro Kind und Monat rechnen. dst

SPANIEN VERTRAUT DER FAMILIE

Auch in Spanien gilt als bestes soziales Netz traditionell immer noch die eigene Großfamilie. Sozialhilfesätze sind eher niedrig angesetzt. Die Region Madrid etwa zahlt für mittellose Erwachsene ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 370 Euro, für die zweite Person im Haushalt (Ehepartner oder Kind) 110, für weitere Familienmitglieder jeweils 74 Euro im Monat. Bedürftigen Familien (mit weniger als 11 264 Euro Einkommen) zahlt der Staat für jedes minderjährige Kind nur 24,25 Euro monatlich. ze

FRANKREICH ZAHLT FÜR NACHWUCHS

Ab zwei Kindern unter 20 Jahren haben Eltern Anrecht auf eine Kinderzulage, die Teil des allgemeinen Sozialversicherungssystems der „Sécurité Sociale“ ist. Bei zwei Kindern erhalten die Familien 240 Euro pro Monat, aber 450 bei drei und zusätzlich 350 Euro für jedes weitere. Dadurch werden besonders kinderreiche Familien begünstigt. Diese Kinderzulage wird außerdem nach dem 14. Altersjahr um 60 Euro erhöht. Andere Beihilfen sind von der Höhe des Einkommens abhängig. Spezielle Beihilfen existieren für behinderte Kinder. rba

SCHWEDEN REGELT ES KOMMUNAL

Auch im noch immer recht behüteten Schweden gibt es Kinderarmut. Laut einem Report der schwedischen Organisation „Rettet das Kind“ leben in Schweden rund 11,9 Prozent der insgesamt 2 Millionen Kinder unter der Armutsgrenze – vor allem Migrantenkinder, Kinder in den marginalisierten Vorstädten der Großstädte und von alleinstehenden Eltern. Die genauen Sätze gelten kommunal. Zusätzlich ist die Erstattung von Miete, Strom oder Versicherung möglich. anw

TSCHECHIEN ZAHLT IN KLEINER MÜNZE

In Tschechien ist die genaue Höhe der Hilfsbeiträge für Kinder nicht fest geregelt. Vieles kommt auf den Einzelfall an; wenn sich die Eltern nicht um Arbeit kümmern, werden ihnen die Hilfen stark gestrichen. Verdient die Familie weniger als das 2,4-Fache des Existenzminimums, bekommt sie für jedes Kind einen Zuschuss, der je nach Alter zwischen umgerechnet 20 und 28 Euro liegt – pro Monat. Haben die Eltern gar kein Einkommen, zahlt der Staat für Kinder im Alter von fünf Jahren etwa 60 Euro, bei Achtjährigen knapp 80 Euro, bei 16-Jährigen dann etwa 90 Euro – jeweils ergänzend zu der Unterstützung für die Eltern. kik

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