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Politik: Hinter den Linden: Alles, was recht ist

Bundesrecht bricht Landesrecht. Im Prinzip.

Bundesrecht bricht Landesrecht. Im Prinzip. Eigentlich. Aber das Recht der Bundeshauptstadt ist Landesrecht, oder? Also kann jeder Nicht-Berliner machen, was er will. Im Prinzip. Eigentlich. Nein? Doch, manchmal schon. Zum Beispiel bei den Feiertagen. Da sind die Berliner arm dran, und wenn alle Bundestagsabgeordneten gewusst hätten, wieviel weniger Feiertage es in Berlin gibt als in Nordrhein-Westfalen, wer weiß, ob das Parlament jemals seinen eigenen Umzug beschlossen hätte. So dumm kann keiner sein, nicht mal aus Vaterlandsliebe. Aber das Leben ist das, was man draus macht. Nirgendwo steht geschrieben, dass man die baden-württembergische oder bayerische Feiertagsregelung nicht nach Berlin exportieren dürfe. Dreikönig, Fronleichnam, Allerheiligen, ganz zu schweigen von inoffiziellen Feiertagen wie Rosenmontag lassen sich auch im protestantisch-preussischen Norden gut feiern, wenn - ja, wenn man bei der passenden Landesvertretung sein Brot verdient. Gestern war so ein Tag. Allerheiligen. In den Vertretungen des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz nahm nicht einmal jemand das Telefon ab. In der bayerischen Residenz beschied eine fröhliche Männerstimme, dass heimisches Dienstrecht gelte und nur ein Notdienst aktiv sei. Ein Vertreter Baden-Wüttembergs hatte schon tags zuvor darauf hingewiesen, man möge nicht an Allerheiligen kommen. Nur Nordrhein-Westfalen beugt sich dem Feiertagskalender Berlins. Bundestag und Bundesrat arbeiteten doch auch, wird der Anrufer beschieden, da könne man schlecht blau machen. Mal sehen, ob das 2001 so bleibt, oder ob die süddeutsche Feiertagsallianz sich auch NRW noch einverleibt.

Gerd Appenzeller

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