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Politik: Hinter den Linden: Beschildert

Die "Vorläufigen Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen - RtH 1988" verharren, das Datum belegt es, schon recht lange in ihrer Vorläufigkeit. Sie bestätigen damit eine alte Weisheit: Provisorien, sobald man sich an sie gewöhnt hat, halten ewig.

Von Robert Birnbaum

Die "Vorläufigen Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen - RtH 1988" verharren, das Datum belegt es, schon recht lange in ihrer Vorläufigkeit. Sie bestätigen damit eine alte Weisheit: Provisorien, sobald man sich an sie gewöhnt hat, halten ewig. Dies ist der tiefere Grund dafür, dass die Bonner so nachhaltig verblüfft darüber sind, dass ihnen die Regierung abhanden gekommen ist - der Umzug widerspricht eklatant der Lebenserfahrung. Aber das nur nebenbei.

Die "Vorläufigen Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen" nun sind der FDP ein Dorn im Auge. Denn, so lesen wir in einem Antrag, mit dem sich der Bundestag diese Woche beschäftigen wird, sie behindern den Tourismus. Diese Branche könne gut und gerne 400 000 Arbeitsplätze zusätzlich schaffen, wenn es nur gelänge, "natürliche Standortvorteile" besser zu nutzen. Dies aber verhindern jene Vorläufigen Richtlinien. Denn sie verbieten es, an Autobahnen mit Schildern auf Sehenswürdigkeiten hinzuweisen, sofern dieselben nicht "im Blickfeld des Autofahrers" liegen. Außerdem ist höchstens alle 20 Kilometer ein Schild erlaubt. Das ist ja auch wirklich kleinlich. Zum Beispiel Berlin hat so viele Sehenswürdigkeiten, dass man spätestens in Dortmund anfangen müsste mit der Beschilderung alle 20 Kilometer, was aber wegen der Sache mit dem Blickfeld wieder nicht geht.

Weg damit, ruft die FDP: Mehr Schilder, und Schluss mit der Kilometer-Grenze! Wenn Sie also demnächst kurz hinter Potsdam einen Hinweis auf das "Segelparadies Chiemsee" sehen - keine Panik! Es könnte durchaus sein, dass Sie sich n i c h t verfahren haben.

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