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Politik: Hinter den Linden: Kleines Monstrum

Der Gesetzentwurf zur Rentenreform von Sozialminister Walter Riester (SPD) ist während der Konsensgespräche mit der Union und mit den Gewerkschaften so oft verändert worden, dass es auch für Fachleute nicht ganz einfach war, immer auf dem neusten Stand zu sein. Beim sogenannten Altersvermögensgesetz (AVmG), mit dem die rot-grüne Regierung regeln will, wie der Aufbau der privaten kapitalgedeckten Zusatzversorgung staatlich gefördert werden soll, wiederholt sich das jetzt.

Der Gesetzentwurf zur Rentenreform von Sozialminister Walter Riester (SPD) ist während der Konsensgespräche mit der Union und mit den Gewerkschaften so oft verändert worden, dass es auch für Fachleute nicht ganz einfach war, immer auf dem neusten Stand zu sein. Beim sogenannten Altersvermögensgesetz (AVmG), mit dem die rot-grüne Regierung regeln will, wie der Aufbau der privaten kapitalgedeckten Zusatzversorgung staatlich gefördert werden soll, wiederholt sich das jetzt. Dieser Teil der Rentenreform wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat behandelt, weil die Union auch diese Pläne Riesters ablehnt. Dabei ist der Sozialminister hier gar nicht der starke Mann. Hier sind die Beamten von Finanzminister Hans Eichel (SPD) am Zug. Und die ärgern sich kräftig, dass die Opposition ihnen vorwirft, mit dem AVmG ein bürokratisches Monstrum zu schaffen. Was also tun? Die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, die Sozialdemokratin Barbara Hendricks, lud Journalisten ein, um ihnen ausführlich zu erläutern, wie das Verfahren aussehen soll, nach dem die Bürger künftig Zulagen oder Steuernachlässe bekommen, um für ihr Alter vorzusorgen. Und tatsächlich: So bürokratisch, wie es mancher an die Wand malte, wird es nicht. Nicht 3000 neue Finanzbeamte sind nötig, lediglich 1000 Mitarbeiter einer schlicht "Zentrale Stelle" genannten neuen Behörde, die möglicherweise an die Berliner Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) angedockt wird. Die Botschaft der Staatssekretärin kam an, dass der bürokratische Aufwand sich im Rahmen dessen bewegt, was in der Bundesrepublik zum guten Ton gehört. Aber sinnlich wird so ein abstraktes Thema ja erst, wenn man weiß, wer wann wieviel an wen bezahlen muss um am Ende was zu bekommen. Schweigen im Saal. Ein Beamter schleicht sich aus dem Raum. Um genaue Berechnungen vorzulegen, ist eine aktuelle Fassung des Gesetzentwurfes notwendig. Wer weiß sonst schon, welche Zahlen gerade gelten? Das beruhigt: Wenn selbst die Fachbeamten erstmal gehen müssen um nachzusehen, was denn gerade gilt, muss der Bürger sich nicht verstecken, wenn er beim Renten-Hickhack nicht mehr durchblickt. Mitte Mai will die Koalition ihren Gesetzentwurf durch den Bundesrat bringen. Dann wissen wir, was wirklich gezahlt werden muss. Solange empfiehlt es sich, beim Abschluss zusätzlicher privater Altersversicherungen eine gewisse Zurückhaltung an den Tag zu legen.

Carsten Germis

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