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Politik: Hinter den Linden: Vergangenes

Im Grundgesetz steht der schlichte Satz: "Der Bundestag verhandelt öffentlich." Wir dürfen uns auf die Besuchertribüne setzen, wie gerade Premier Karsai aus Afghanistan, und niemand verstellt uns den Blick auf die leeren Ränge, wenn über Entwicklungshilfe debattiert wird.

Im Grundgesetz steht der schlichte Satz: "Der Bundestag verhandelt öffentlich." Wir dürfen uns auf die Besuchertribüne setzen, wie gerade Premier Karsai aus Afghanistan, und niemand verstellt uns den Blick auf die leeren Ränge, wenn über Entwicklungshilfe debattiert wird. Die Öffentlichkeit von Parlamenten ist gerade hoch aktuell geworden, weil die Berliner sich darüber streiten, ob die Schuldenflut lieber nicht öffentlich im Abgeordnetenhaus beraten werden sollte. Auf Bundesebene, im Reichstagsgebäude, hat man die Debatte der parlamentarischen Kollegen interessiert verfolgt. Nicht öffentliche Plenarsitzungen - geht das? In Berlin: Ja. Im Bund: Auch! Wenn die Bundesregierung oder ein Zehntel der Abgeordneten eine nicht öffentliche Sitzung beantragen, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages müssten dies beschließen - in einer nicht öffentlichen Sitzung, also in geheimer Abstimmung.

Nur gab es das noch nie, zumindest im Bundestag. Die letzte nicht öffentliche Sitzung des deutschen Parlaments fand am 17. März 1900 statt, auf den Tag genau vor 102 Jahren also. Das waren die Zeiten, als die ersten Zeppeline flogen, als Willem Zwo das Parlament als "Reichsaffenhaus" beschimpfte, als in China der Boxeraufstand losbrach. Die Herausforderung der Außenpolitik, deutsche Truppen in der Welt: Schon damals ein Thema. Und heute noch immer. Der CDU-Abgeordnete Martin Hohmann aus Fulda hat jetzt vorgeschlagen, das Eiserne Kreuz wieder als Tapferkeitsauszeichnung für deutsche Soldaten einzuführen. Da fehlt wirklich nur noch das Land "Preußen".

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