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Politik: Hintergrund: Der Atomwaffensperrvertrag

Mitten im Kalten Krieg schlossen die USA, Großbritannien und die Sowjetunion 1968 ein Abkommen zur Eindämmung der Atomarsenale. Dieser Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty/NPT) gestattet nur ihnen sowie Frankreich und China den Besitz dieser Massenvernichtungswaffen.

Hamburg (02.05.2005, 21:56 Uhr) - Der Vertrag trat 1970 in Kraft und wurde 1995 zeitlich unbegrenzt verlängert. Fünf Jahre später versprachen die «großen Fünf» eine Abschaffung ihrer eigenen Arsenale - allerdings ohne Terminangabe. Mittlerweile gehören dem Vertrag 188 Staaten an.

Der Sperrvertrag verbietet den fünf offiziellen Atommächten, Nuklearwaffen an andere weiter zu geben. Den beigetretenen «Atom- Habenichtsen» ist es untersagt, derartige Waffen zu erwerben, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Die friedliche Nutzung der Kernenergie ist ihnen jedoch gestattet. Kontrolleure der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien sollen verhindern, dass zivile Atomprogramme für militärische Zwecke missbraucht werden.

Zur 35-jährigen Bilanz des Vertrages: Einige Länder wie Südafrika, Brasilien und zuletzt Libyen haben sich zum Verzicht auf Atomwaffen bereit erklärt. Andererseits gibt es Länder, die mittlerweile in den Besitz von Atombomben gelangten und bisher die Unterschrift verweigern. Zu diesen De-facto-Atommächten zählen Pakistan, Indien und sehr wahrscheinlich Israel. Für internationale Krisen sorgten in jüngerer Zeit zwei Länder: Nordkorea trat 2003 aus dem Vertrag aus und erklärt, mittlerweile Atomwaffen zu besitzen. Iran behauptet, nicht danach zu streben, was insbesondere die USA bezweifeln. (tso)

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