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Politik: Hintergrund: Der genetische Fingerabdruck

Die Bundesregierung hat die Ausweitung des genetischen Fingerabdrucks beschlossen. Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Was ist ein genetischer Fingerabdruck?

Beim genetischen Fingerabdruck werden Teile der Desoxyribonucleinsäure (DNA), dem Träger der menschlichen Erbsubstanz, untersucht. Dabei werden nur Abschnitte des so genannten nicht codierten Teils der DNA analysiert.

Diese Sequenzen sind von Mensch von Mensch höchst unterschiedlich. Werden sie aufbereitet ergibt sich eine Art Strich-Code. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Code bei zwei Menschen gleich ist, liegt bei etwa eins zu 500 Millionen. So kann durch die Untersuchung dieser DNA-Teile die Identität eines Menschen nahezu sicher festgestellt werden. Für eine solche Analyse reichen den Chemikern schon geringste Spuren etwa Haare oder Hautteile. Wie beim herkämmlichen Fingerabdruck wird der Strich-Code der Tatortspur mit dem des Verdächtigen abgeglichen.

Was geschieht mit den genetischen Fingerabdrücken?

Seit 1998 werden die genetischen Fingerabdrücke in einer speziellen Datenbank des Bundeskriminalamts gespeichert. Mittlerweile sind dort rund 401 000 Datensätze registriert. In der Datendatenbank für die herkömmlichen Fingerabdrücke gibt es 3,2 Millionen Einträge.

Wie hoch ist die Erfolgsquote?

Bislang konnten nach Angaben von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vom Januar durch den genetischen Fingerabdruck 18 000 Straftaten aufgeklärt werden, darunter 371 Tötungsund 870 Sexualdelikte. Diese Quote könnte sich künftig steigern, wenn mehr Fingerabdrücke in die Datenbank eingestellt werden.

Wie war bislang die Gesetzeslage?

Relativ unproblematisch konnte ein genetischer Fingerabdruck auch bislang in einem laufenden Strafverfahren verwandt werden. Hinterließ ein Mörder am Tatort ein Haar und wurde später ein konkreter Verdächtiger gestellt, so konnten nach einem richterlichen Beschluss schon bislang die entsprechende genetische Vergleich der Tatortspur etwa mit seinem Speichel vorgenommen werden.

Umstritten war aber, unter welchen Voraussetzungen der genetische Fingerabdruck präventiv abgenommen werden konnte. Nötig war bislang eine Straftat von erheblicher Bedeutung wie etwa ein Sexualdelikt und die Erwartung, dass der Täter solche Straftaten wieder begehen wird. Einig sind sich alle Parteien, dass der Anwendungsbereich erweitert werden soll. Das Kabinett will nun auch Serientäter erfassen, die eine Reihe leichterer Straftaten begangen haben. Die Union begrüßt das, will aber nach einem Wahlsieg noch weiter gehen. (tso)

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