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Hintergrund: Die Ein-Prozent-Regelung

Die Ein-Prozent-Regelung ist Hauptstreitpunkt der großen Koalition bei der Umsetzung der geplanten Gesundheitsreform. Was verbirgt sich hinter der Regelung?

Berlin - Das Konzept war von Union und SPD in der Nacht zum 3. Juli als Teil der Eckpunkte ausgehandelt worden. Die Regelung sieht vor, dass Krankenversicherte nicht mehr als ein Prozent ihres Bruttoeinkommens als zusätzliche Prämie zahlen müssen, sollte die jeweilige Kasse nicht mit der Pauschale aus dem Gesundheitsfonds auskommen.

Über den Gesundheitsfonds, der aus den Geldern der Versicherten und Steuermitteln gespeist wird, sollen die Kassen nach bisheriger Planung einheitliche Beiträge für jeden Versicherten erhalten. Sollte der Pauschalbetrag nicht ausreichen, kann die Kasse eine "kleine Kopfpauschale" erheben.

Die SPD setzte bei den Verhandlungen eine ein-prozentige Deckelung der Zuzahlung durch, um sozial schwache Beitragszahler nicht zu stark zu belasten. Die Union hingegen sieht dadurch den angestrebten Wettbewerb im Gesundheitswesen bedroht und dringt auf eine Anhebung der sogenannten "Überforderungsklausel". (tso/ddp)

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