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Hintergrund: Die Pendlerpauschale

Mit der Pendlerpauschale können Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte steuerlich geltend gemacht werden. Ein Überblick

2004 wurde der Betrag auf einheitlich 30 Cent je Kilometer gekürzt. Nach einem Beschluss der großen Koalition aus Union und SPD können seit 1. Januar 2007 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Fahrtstrecke länger als 20 Kilometer ist. Viele Bürger klagten dagegen. Eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird in diesem Jahr erwartet.

Pendlern geht nach Angaben des Bundes der Steuerzahler kein Geld verloren, wenn sie nichts tun und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Der Verein empfiehlt jedoch darauf zu achten, dass der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Ansonsten könnten zu viel gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden. Pendler können den Angaben zufolge aber auch Einspruch einlegen, wenn sie wollen, dass die ersten 20 Kilometer sofort berücksichtigt werden. Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale jedoch nicht kippt, können Steuerrückzahlungen und Zinsen fällig werden. (feh/dpa)

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