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Hintergrund: Therapeutisches Klonen und Stammzellen

Berlin (20.05.

Berlin (20.05.2005, 13:28 Uhr) - Forscher in Südkorea haben menschliche Embryonen geklont und daraus maßgeschneiderte Stammzellen gewonnen. Solche Stammzellen wollen Mediziner in Zukunft in verschiedene Gewebe umwandeln und damit zerstörte Organe heilen.

Beim therapeutischen Klonen wird ein Embryo eigens hergestellt, um später Stammzellen daraus zu gewinnen. Ziel ist es, neues Gewebe mit dem Erbgut eines Patienten zu züchten, das nicht vom Immunsystem abgestoßen wird. Die südkoreanischen Forscher hatten erstmals direkt von Patienten Erbmaterial entnommen und in entkernte Eizellen gespritzt. Diese teilten sich mehrfach. Nach einigen Tagen wurden daraus Stammzellen entnommen, die das Erbgut des jeweiligen Patienten enthielten. Solche Stammzellen wollen die Forscher später so programmieren, dass sie Gewebearten wie Herzmuskeln oder Nerven bilden.

Während Großbritannien und Südkorea das therapeutische Klonen ausdrücklich erlauben, ist in Deutschland jedes Klonen menschlicher Embryonen verboten. In den USA ist das Klonen von Embryonen zwar erlaubt, wird aber nicht mit nationalen Mitteln gefördert.

Embryonale Stammzellen können auf zwei Weisen gewonnen werden: Durch therapeutisches Klonen oder direkt aus einem Embryo, der bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben ist. Die Forscher lassen den Embryo in beiden Fällen einige Tage heranwachsen, um dann Stammzellen zu entnehmen. Die embryonalen Stammzellen können sich unbegrenzt weiter teilen und im Körper zu mehr als 200 verschiedenen Gewebearten heranwachsen. Das südkoreanische Team machte bereits 2004 mit einem menschlichen Klonembryo weltweit Schlagzeilen, aus dem es Stammzellen isolierte. Im Labor gingen daraus sogar Vorläuferzellen von Nerven, Muskeln, Bindegewebe und Knorpel hervor.

Adulte Stammzellen gelten als ethisch unbedenklich. Diese Zellen kommen in vielen Organen vor, lassen sich aber nur bedingt zu anderen Zelltypen wandeln. Erste erfolgreiche Versuche gab es in Deutschland beispielsweise beim Einsetzen von Stammzellen aus dem Knochenmark in erkrankte Herzmuskel.

Rechtslage in Deutschland: In Deutschland dürfen Wissenschaftler zwar keine Stammzellen aus menschlichen Embryonen gewinnen, wohl aber in Ausnahmefällen importieren. Nach dem Gesetz dürfen nur vor dem 1. Januar 2002 durch künstliche Befruchtung gewonnene und in Laboren in Kulturen gelagerte Stammzellen importiert werden. Neun deutsche Forscherteams dürfen inzwischen mit diesen Zellen arbeiten. (tso)

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