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Hintergrund: VW-Gesetz: Sonderrecht für Hannover

Das VW-Gesetz sichert der Landesregierung ein außerordentliches Vetorecht – es ist zwischen Berlin und Brüssel heftig umstritten.

Ob Fusion oder Übernahme – mit der neuen Verbindung VW-Porsche beginnt auch wieder eine Debatte über das umstrittene VW-Gesetz. Die wichtigsten Aspekte im Überblick:

Das Gesetz. Das Gesetz aus dem Jahr 1960 sichert dem Land Niedersachsen einen ungewöhnlich großen Einfluss auf den Konzern. Es geht zurück auf die Umwandlung der Volkswagenwerk GmbH in eine Aktiengesellschaft und sieht vor, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann – unabhängig von seinen tatsächlichen Anteilen. Gleichzeitig benötigen wichtige Beschlüsse eine Mehrheit von mehr als 80 Prozent der Eigner. Das Land Niedersachsen, das über 20 Prozent der Anteile verfügte, war nicht nur Großaktionär bei dem Konzern, sondern hatte auch eine Sperrminorität.

Die Haltung der EU. Die Brüsseler Kommission klagte 2005 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland, um das VW-Gesetz zu kippen. In den Augen der EU-Behörde verstieß es gegen den freien Kapitalverkehr und hielt Investoren davon ab, sich an VW zu beteiligen. Der EuGH urteilte 2007, dass das Gesetz, das den Konzern vor feindlichen Übernahmen schützen soll, gegen das EU-Recht verstößt. Die Bundesregierung überarbeitete anschließend das Gesetz. Nach der Novelle dürfen Großaktionäre nun auch mehr als jeweils 20 Prozent der Stimmrechte ausüben. Allerdings blieb die 20-Prozent-Sperrminorität Niedersachsens gewahrt. Nach dem deutschen Aktienrecht wären eigentlich 25 Prozent nötig. Die EU-Kommission eröffnete deshalb erneut ein Verfahren gegen das VW-Sonderrecht.

Die Bedeutung für Niedersachsen. Sie ist entscheidend. Jeder fünfte Arbeitsplatz in dem ansonsten strukturschwachen Land hängt von dem Automobilkonzern ab. Daher hatten alle Landesregierungen ein großes Interesse daran, das Gesetz zu erhalten. Auch auf Bundesebene haben VW und Niedersachsen eine verlässliche Lobby. Schon in der rot-grünen Regierung von Autokanzler Gerhard Schröder war das so. Und auch die derzeitige Bundesregierung hat eine gewisse niedersächsische Schlagseite, die zugunsten von VW wirkt: Die beginnt bei Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier (SPD) und reicht über Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) – die als hartnäckige Verteidigerin des VW-Gesetzes auftrat – bis zur Kanzlerin-Vertrauten Ursula von der Leyen, Umweltminister Sigmar Gabriel und SPD-Fraktionschef Peter Struck.

Auswirkung auf den VW-Porsche-Poker. Ohne das VW-Gesetz wäre Wendelin Wiedeking mit seiner riskanten Strategie bei Volkswagen möglicherweise zum Zug gekommen. Er hatte darauf gesetzt, dass das Gesetz auf EU-Ebene gekippt wird und die Bundesregierung keine Novelle erlässt. Doch es kam anders: Ministerpräsident Wulff behielt seine Sperrminorität. Damit war nach Ansicht des Autoexperten Stefan Bratzel klar, dass der von Wiedeking angestrebte Beherrschungsvertrag nicht möglich sein würde.

Meinungen der Parteien. SPD, Linkspartei und Grüne sind für das Gesetz, die Union ist mehrheitlich dafür. Allein der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger versuchte im vorigen Herbst, über den Bundesrat die Novellierung noch zu stoppen – aus grundsätzlicher Ablehnung des Sondergesetzes und natürlich auch, weil sonst der Porsche- Plan zur VW-Übernahme akut gefährdet war. Doch er bekam keine Unterstützung, auch weil sich Kanzlerin Angela Merkel für Niedersachsen engagierte. Allein die FDP plädiert für eine Abschaffung des Gesetzes.

Künftige Auswirkungen. Ursprünglich diente das Gesetz vor allem dazu, VW in Niedersachsen zu verankern. Je weiter der Konzern jedoch wächst, umso mehr überregionalen Einfluss bekommt die niedersächsische Landesregierung. Sie redet damit indirekt auch über Standortpolitik in Bayern (Audi), Baden-Württemberg (Porsche) und Hessen (VW in Kassel) mit, in Tschechien (Skoda), Spanien (Seat) und Schweden (Scania). Denn jede Konzernentscheidung hängt letztlich von der Haltung der niedersächsischen Regierung ab. Das könnte mit der Zeit den Widerstand außerhalb des Landes gegen das Gesetz verstärken.

Kartellrechtliche Probleme. Der Duisburger Automarktexperte Ferdinand Dudenhöffer weist darauf hin, dass der erweiterte Konzern durch das VW-Gesetz „einen weiteren Wettbewerbsschutz erhält, den gerade andere Anbieter nicht haben“. Wettbewerbsrechtlich bedenklich könnte laut Dudenhöffer die Situation im teuren Premiummarkt werden. Dort ist VW mit dem Phaeton und den Konzernmarken Audi, Porsche, Bentley, Lamborghini und Bugatti vertreten. Das könnte zu einer marktbeherrschenden Stellung führen. „Hinzu kommt, dass diese marktbeherrschende Stellung zusätzlich durch das VW-Gesetz geschützt wird“, merkt Dudenhöffer an. Er fordert ein neues Überprüfungsverfahren der EU.

Prüfung gab es schon. Diese Prüfung wird wohl auch kommen. Allerdings wurde der Fall VW-Porsche sowohl vom Bundeskartellamt als auch von den EU-Wettbewerbshütern seit 2004 schon mehrmals gecheckt. Und jedesmal hatten die Kontrolleure keine Bedenken. Zuletzt winkte die EU-Kommission im Juli 2008 die damals schon angemeldete Übernahme von VW durch Porsche durch. Da die nun beschlossene Übernahme von Porsche durch Volkswagen kartellrechtlich kein anderer Fall ist, dürfte es auch jetzt grünes Licht geben.

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