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Politik: „Historiker werden Kohl-Akten nicht lesen“

Werden Journalisten und Historiker künftig in den Stasi-Unterlagen von Helmut Kohl lesen können? Ich glaube es nicht.

Werden Journalisten und Historiker künftig in den Stasi-Unterlagen von Helmut Kohl lesen können?

Ich glaube es nicht. Die neue Regelung bedeutet, dass bei Menschenrechtsverletzungen die Herausgabe von Akten nicht möglich ist. Eine Menschenrechtsverletzung liegt unter anderem auch bei Bruch des Fernmeldegeheimnisses oder des Berufsgeheimnisses oder der Unverletzlichkeit der Wohnung vor. Ich weiß nicht, über welche Akten von Helmut Kohl die Unterlagenbehörde verfügt, aber größtenteils wird es sich um Abhörprotokolle oder deren Zusammenfassung handeln. Jetzt ist klargestellt, dass solche Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen.

Gehört auch der Bruch der Vertraulichkeit dazu, also etwa die Berichte von Spitzeln?

Das muss man im Einzelnen sehen. Das Gesetz sieht jetzt ein Anhörungsverfahren vor. Der Betroffene wird von dem Wunsch nach Herausgabe seiner Akten informiert. Dann soll zwischen Behörde und Betroffenem Einvernehmen erzielt werden. Nur wenn dies nicht gelingt, muss die Behörde zwischen Opferschutz und den Interessen der Historiker und Journalisten abwägen. Das Ergebnis wird dem Betroffenen mitgeteilt, und er hat dann 14 Tage Zeit, sich entweder an mein Haus zu wenden oder Klage zu erheben.

Letztlich werden also die Gerichte festlegen, was veröffentlicht werden darf und was nicht?

Das ist richtig. Aber dem Opferschutz wird dennoch weitreichend Rechnung getragen. Auch Informationen, die nicht unter einem Verfassungsbruch gewonnen wurden, dürfen von der Behörde nur in engen Grenzen herausgegeben werden.

Im Anhörungsverfahren hat Marianne Birthler das letzte Wort. Innenminister Otto Schily hatte dagegen verlangt, der Betroffene selbst müsse über seine Akten entscheiden. Welche Lösung ist besser?

Opferschutz zu Ende gedacht, würde bedeuten, dass tatsächlich der Betroffene das letzte Wort behält. Aber ich habe mich überzeugen lassen. Es gab eine Menge von Funktions- und Amtsträgern in der DDR, die das System aktiv mitgetragen haben, aber keine Verbindung zur Stasi hatten. Das alte Gesetz hat diese Gruppe begünstigt. Für einen konsequenten Opferschutz hätte man hier zwischen Funktionären, die die DDR unterstützt haben, und jenen, die sie nicht unterstützt haben, unterschiedliche Regelungen treffen müssen. Das aber war politisch nicht gewollt, weil man mit Recht befürchtet hat, dass wir dann – wie in der Vergangenheit – nur noch eine Ost-West-Debatte führen. Das Interesse der Journalisten und Historiker hat aber auch einen Stellenwert. Deshalb sind wir diesen neuen Weg gegangen. Anfangs wollte die Birthler-Behörde die Akten noch ohne weitere Einschränkung herausgeben. Das wäre mir zu weit gegangen. Es hätte auch nicht genügt, nur schwere Menschenrechtsverletzungen zum Kriterium der Nichtherausgabe zu machen, wie es noch zu Anfang in dem Entwurf hieß.

Helmut Kohl hat bereits angekündigt, gegen jede Herausgabe seiner Akten gerichtlich vorzugehen – notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht. Welche Chancen hat er?

Der Gesetzgeber hat einen Gestaltungsspielraum. Ich bin überzeugt, er hat davon im Rahmen der Verfassung Gebrauch gemacht.

Werden sich noch weitere Betroffene gegen die Herausgabe wehren?

Ich glaube nicht, dass es zu vielen Konflikten kommt. Schließlich verlangt das Gesetz einvernehmliche Lösungen. Man darf auch nicht vergessen: Mit der Herausgabe soll ausschließlich die Stasi-Tätigkeit aufgearbeitet werden. Um welche Personen es da geht, muss man vielfach gar nicht wissen.

Das Gespräch führte Jost Müller-Neuhof.

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