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Hochschulen: Nordrhein-Westfalen beschließt Studiengebühren

Nordrhein-Westfalen hat als drittes Bundesland die Einführung von Studiengebühren beschlossen. Universitäten und Fachhochschulen dürfen von Studenten bis zu 500 Euro je Semester zu verlangen.

Düsseldorf - Der Landtag in Düsseldorf verabschiedete mit den Stimmen von CDU und FDP das neue Gesetz. Für Studienanfänger tritt die Regelung mit dem Wintersemester 2006/2007 in Kraft, für alle anderen Studenten mit dem Sommersemester 2007. SPD und Grüne lehnen Studiengebühren ab. Die Grünen erwägen eine Verfassungsklage gegen das Gesetz.

Als erstes Bundesland hatte Niedersachsen im vergangenen Dezember entschieden, Semesterbeiträge in Höhe von 500 Euro für alle Studierenden einzuführen. Eine Woche später hatte der Landtag in Stuttgart ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. In NRW entscheidet allerdings nicht der Gesetzgeber, sondern die einzelne Hochschule darüber, ob tatsächlich Studiengebühren erhoben werden und wie weit der festgesetzte Gebührenrahmen ausgeschöpft wird.

Auch in Bayern, Hamburg und im Saarland ist die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Höhe von 500 Euro bereits Regierungsbeschluss. Allerdings stehen die Entscheidungen des Gesetzgebers noch aus. (tso/dpa)

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