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Politik: Homo-Ehe: Die "eingetragene Lebenspartnerschaft" kommt rasch - oder gar nicht

Ob die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" überhaupt vor das Verfassungsgericht kommt? "Nach meiner Kenntnis gibt es derzeit im Bundesrat keine Mehrheit für dieses Gesetz", hat Bundesinnenminister Otto Schily zum heftigen Ärger aller Grünen und mancher Sozialdemokraten im "Tagesspiegel"-Interview gesagt.

Ob die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" überhaupt vor das Verfassungsgericht kommt? "Nach meiner Kenntnis gibt es derzeit im Bundesrat keine Mehrheit für dieses Gesetz", hat Bundesinnenminister Otto Schily zum heftigen Ärger aller Grünen und mancher Sozialdemokraten im "Tagesspiegel"-Interview gesagt. Ein entscheidender Punkt: Das Gesetz ist zustimmungspflichtig, und zwar in wesentlichen Teilen, so bei allen das Steuerrecht betreffenden Fragen, aber auch in seinem Kern. Ja, hat SPD-Fraktionschef Peter Struck bei der Vorstellung des Entwurfs gesagt, die Eintragung der Partnerschaft beim Standesamt dürfte zustimmungspflichtig sein. Die Länder reden also mit. Aber im Bundesrat haben SPD und Grüne keine Mehrheit. Das Gesetz braucht die Zustimmung von Rheinland-Pfalz (sozialliberal) und aus dem Kreis der großkoalitionär regierten Ländern.

Deshalb darf die rot-grüne Eintracht in den Fraktionen nicht mit allgemeiner Zuversicht in den Erfolg des Projekts verwechselt werden. So glaubt in der SPD-Fraktionsspitze niemand so recht daran, dass SPD-regierte Länder große Sympathien für die Punkte haben, bei denen Schily Bedenken angemahnt hat. Unter der Hand wird davon ausgegangen, dass die Übertragung der beamtenrechtlichen Regelungen und des Familiennachzugs von Ausländern für gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht allein an den CDU-Ländern scheitern wird.

Noch wichtiger ist allerdings die allgemeine Konstellation. Zu der gehört erstens, dass die Grünen dieses Gesetz dringend wollen, und zweitens, dass aus dem Kanzleramt das deutliche Signal kommt, es aus den Landtagswahlen im nächsten Frühjahr herauszuhalten. Die Bemerkungen des Kanzlers in der Fraktion sind dort zwar nicht als Einwand gegen das Gesetz, aber doch als klare Aufforderung verstanden worden, die "Winner-Themen" (Steuern, Rente) der SPD nicht davon überdecken zu lassen. Das sei kein Leib- und Magenthema der sozialdemokratischen Stammwähler, hat Schröder der Fraktion gesagt. "Schröder will auf keinen Fall eine Hängepartie", sagt ein Abgeordneter. Das schafft einen engen Zeithorizont. Auf die erste Lesung des Gesetzes am vergangenen Freitag folgt die Sommerpause, dann das Verfahren der Anhörungen und Ausschüsse mit der abschließenden Verabschiedung im Bundestag. Der Bundesrat, so der SPD-Rechtspolitiker Alfred Hartenbach, wird sich vermutlich im November mit dem Gesetz befassen können.

Wenn der Abstand zu den Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gewahrt bleiben soll, würde das bedeuten: Der Bundesrat übernimmt das Gesetz im ersten Anlauf - oder gar nicht. Lange Vermittlungsverfahren im Winter, zumal mit der ständigen Frage nach der Ehe- und Verfassungsfreundlichkeit des rot-grünen Vorschlags, würde die führende Regierungspartei nur ungern sehen. Umso interessanter die Frage, ob es zwischen dem rot-grünen und dem FDP-Entwurf vor der Schwelle des Bundesrates Bewegung geben kann. Je deutlicher das Gesetz gegen den Einwand abgesichert ist, es könne mit dem Familien-Artikel 6 des Grundgesetzes kollidieren, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit, neben den Stimmen von Rheinland-Pfalz die einer großen Koalition zu gewinnen. Eine Verständigung mit der FDP aber würde den Grünen viel abverlangen. Der FDP-Entwurf sieht kein neues familienrechtliches Institut vor, sondern einen vor dem Standesamt dokumentierten Vertrag zwischen den Partnern. Er sieht eine Gleichstellung beim Erbrecht vor, verzichtet aber auf die Anspruchsrechte, die Rot-Grün im Steuer- und Sozialrecht machen will. Mit jeder Annäherung zu diesem Entwurf bleiben die Grünen nicht nur hinter Erwartungen ihrer Wähler zurück. Ausgerechnet bei diesem "grünen" Thema eine Verständigung mit der FDP - das wäre schmerzlich.

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