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Politik: Homo-Ehe: Homosexuelle dürfen heiraten

Schwule und lesbische Paare können künftig eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die in vielen Bereichen der Ehe gleichgestellt ist. Der Bundestag nahm am Freitag gegen die Stimmen der Opposition einen entsprechenden Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung an.

Schwule und lesbische Paare können künftig eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die in vielen Bereichen der Ehe gleichgestellt ist. Der Bundestag nahm am Freitag gegen die Stimmen der Opposition einen entsprechenden Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung an. Redner von SPD und Grünen sprachen ebenso wie Vertreter von Lesben- und Schwulenverbänden von einer "historischen Entscheidung". Die Union hingegen will das Gesetz notfalls vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Rot-Grün hatte ihr Gesetzesvorhaben aufgesplittet, um Kernbereiche trotz des Widerstands der Union im Bundesrat umsetzen zu können.

Das Gesetz hat einen Teil, dem der Bundesrat nicht zustimmen muss, und einen Teil, der zustimmungspflichtig ist. Sollte dieser - wie erwartet - im Bundesrat abgelehnt werden, könnten Homosexuelle zwar eine Partnerschaften bei einer Behörde eintragen lassen und hätten auch eheähnliche Ansprüche beim Erb- und Mietrecht und auf gegenseitigen Unterhalt, es gäbe aber keine Vorteile bei der Steuerberechnung oder bei staatlichen Leistungen. Der zweite, vom Bundesrat abhängige Teil umfasst auch die Regelungen zum öffentlichen Dienstrecht.

Vertreter der rot-grünen Koalition verteidigten im Bundestag das Gesetz gegen Kritik. Die SPD-Abgeordnete Margot von Renesse betonte, es gebe eine Mehrheit dafür, dass Beziehungen zwischen zwei Männern oder zwei Frauen endlich anerkannt würden. Dies sei eine "Frage der Menschenrechte". Der grüne Rechtsexperte Volker Beck sagte: "Ab heute sind Schwule und Lesben nicht mehr Bürger zweiter Klasse." In einer in Berlin veröffentlichen Erklärung des Lesben- und Schwulenverbandes hieß es, Lesben und Schwule seien der "vollen Gleichberechtigung einen gewaltigen Schritt näher gekommen".

Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis sagte dagegen, das Gesetz verstoße gegen die Verfassung, die den besonderen Schutz der Familien vorsehe. Daher müsse sorgfältig geprüft werden, ob nicht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet werden müsse. Geis betonte zudem, das Gesetz sei nicht notwendig, da es keine rechtliche Diskriminierung homosexueller Lebensgemeinschaften gebe. Der Kölner Erzbischof, Joachim Kardinal Meisner, sagte der "Bild"-Zeitung, mit dem Gesetz fördere der Staat "aus christlicher Sicht unsittliche Verhaltensweisen". Die Partnerschaften würden der Ehe gleichgestellt. Damit werde die Verfassung "von Vertretern unserer Regierung verhöhnt".

FDP-Generalsekretär Guido Westerwelle bezeichnete es als "Wertegewinn", wenn Menschen füreinander Verantwortung übernähmen. Er ging aber davon aus, dass der zustimmungspflichtige Teil im Bundesrat keine Mehrheit bekommen wird, und verwies darauf, dass selbst Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verfassungsrechtliche Bedenken geäußert habe. FDP und PDS hatten ebenfalls mehrheitlich gegen den rot-grünen Gesetzentwurf votiert. Sie hatten eigene Vorschläge zur "Homo-Ehe" gemacht.

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