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Politik: Homo-Ehe: Karlsruhe stoppt Gesetz über Lebenspartnerschaft nicht

Homosexuelle Paare können sich vom 1. August an als Lebenspartnerschaften eintragen lassen.

Homosexuelle Paare können sich vom 1. August an als Lebenspartnerschaften eintragen lassen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch einen Eilantrag Bayerns und Sachsens ab, dagegen eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Dies entschied der Erste Senat mit fünf gegen drei Richterstimmen. Die Anträge seien "zulässig, aber nicht begründet". Kanzler Gerhard Schröder zeigte sich "erfreut" über die Entscheidung. Sie sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer Nicht-Diskriminierung von Minderheiten. Die Entscheidung im Hauptverfahren über die Verfassungskonformität der "Homo-Ehe" kann bis zu einem Jahr dauern.

Zum Thema Online-Umfrage: Spiegelt das Ja zur Homo-Ehe die Stimmung in der Bevölkerung wider? Eingetragene Lebenspartner haben nun ab August einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch im Erbfall, das Recht auf einen gemeinsamen Namen und sind im Ausländerrecht ausländischen Ehepartnern gleichgestellt. Bayern, Sachsen und Thüringen wollen ihre Klagen aufrechterhalten. Regierungsvertreter zeigten sich zuversichtlich, dass auch das Hauptverfahren in ihrem Sinne enden wird.

Die Richter mussten entscheiden, welche Nachteile schwerer wiegen: Ein später als verfassungswidrig erkanntes Gesetz zunächst in Kraft treten zu lassen, oder ein am Ende als verfassungskonform erachtetes Gesetz vorerst zu blockieren. Die Nachteile im zweiten Fall "überwiegen eindeutig", fand der Erste Senat. Könnten eingetragene Partner jetzt eine Zeugenaussage vor Gericht verweigern oder im Falle des Versterbens des Partners den Pflichtteil erhalten, obwohl sich später die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes erweise, wäre das zwar ein irreparabler Nachteil. Umgekehrt trete aber der gleiche irreparable Nachteil ein, wenn das Erbe jetzt entzogen und eine Aussage erzwungen werde, obwohl das Gesetz später für verfassungskonform erklärt werde. Entscheidend sei in dieser Situation auch der "Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers", der nicht ohne Not vom Gericht beschränkt werden dürfe. Auch dürfe eine Klage nicht "das Instrument der im Gesetzgebungsverfahren Unterlegenen" werden. Eine Minderheit des Senats betonte dagegen die Probleme bei einer möglichen Rückabwicklung und erkannte bei einer späteren Verfassungswidrigkeit des Gesetzes "unabsehbare Folgen für den Rechtsverkehr".

Sozialdemokraten und Grüne reagierten mit Erklärungen unter der gleich lautenden Überschrift "Bayern auf ganzer Linie gescheitert". Die "Homo-Ehe" sei ein "Gewinn für unsere Gesellschaft". Volker Beck, Rechtspolitiker der Grünen, sagte, er sei "überglücklich". Der Lesben- und Schwulenverband wertete den Spruch als historischen Durchbruch. Der CSU-Sozialpolitiker Johannes Singhammer sprach dagegen von einem "schwarzen Tag für die Familien in Deutschland". Unions-Vizefraktionschef Wolfgang Bosbach sagte, dass die Richter die Probleme bei einer eventuellen Rückabwicklung in Kauf nähmen, lasse vermuten, sie sähen auch im Hauptverfahren keine Bedenken gegen die Lebenspartnerschaft.

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