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Politik: Homo-Ehe: Paare bekommen ähnliche Rechte wie Eheleute

Schwule und Lesben sollen nach dem Willen der rot-grünen Koalition künftig in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenleben dürfen. Die "Eingetragene Lebenspartnerschaft", auf die sich die Experten von SPD und Grünen am Freitag verständigten, stellt homosexuelle Paare erstmals in vielen praktischen und rechtlichen Fragen mit heterosexuellen Eheleuten auf eine Stufe.

Von Robert Birnbaum

Schwule und Lesben sollen nach dem Willen der rot-grünen Koalition künftig in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenleben dürfen. Die "Eingetragene Lebenspartnerschaft", auf die sich die Experten von SPD und Grünen am Freitag verständigten, stellt homosexuelle Paare erstmals in vielen praktischen und rechtlichen Fragen mit heterosexuellen Eheleuten auf eine Stufe. Unterschiede bleiben vor allem im Steuerrecht und beim Verhältnis zu Kindern. Der Grünen-Rechtspolitiker Volker Beck sprach in Berlin von einem Durchbruch, mit dem seine Partei sehr zufrieden sein könne.

Beck sagte, das Ende der Diskriminierung von Homosexuellen rücke einen entscheidenden Schritt näher. "Damit holen wir die homosexuellen Paare in die Mitte der Gesellschaft und in die Mitte der Familien", sagte Beck. Er forderte die CDU auf, jetzt unter Beweis zu stellen, dass sie es mit der Anerkennung anderer Lebensgemeinschaften als der klassischen Ehe ernst meine.

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Deutschland reiht sich damit in den Kreis zahlreicher europäischer Länder ein, die - angefangen bei Dänemark 1989 - in den letzten Jahren für Homosexuelle eine amtlich anerkannte Partnerschaft geschaffen haben. In den Niederlanden wird sogar erwogen, das Sonderrecht völlig abzuschaffen und Schwulen und Lesben die normale Eheschließung zu ermöglichen.

Die in monatelangen Verhandlungen erzielte Einigung sieht vor, dass gleichgeschlechtliche Paare vor dem Standesbeamten ihre Partnerschaft besiegeln können. Damit wird ein gegenseitiger Unterhaltsanspruch begründet. Wie Eheleute dürfen die Partner den Namen des anderen oder einen Doppelnamen annehmen. Gleichstellungen gibt es im Erbrecht, bei der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbssteuer.

Das Ja-Wort stellt auch neue Verwandtschaftsverhältnisse her: Die Verwandten eines Lebenspartners gelten als verschwägert mit dem anderen Partner. Für Kinder in der Lebenspartnerschaft gibt es ein "kleines Sorgerecht" mit Befugnis zur Mitentscheidung in Alltags-Angelegenheiten - die Forderung nach einem gemeinsamen Adoptionsrecht konnten die Grünen allerdings nicht durchsetzen.

Bei der Einkommenssteuer wird nicht das besonders günstige Ehegattensplitting gelten, sondern ein Realsplitting mit einer Obergrenze von 40 000 Mark. Dies setzten die Grünen durch, nachdem die SPD zunächst nur die Regelung für Geschiedene (bis 27 000 Mark) gelten lassen wollte.

Volle Angleichung soll es bei der Krankenversicherung (beitragsfreie Mitversicherung für den Lebenspartner und für dessen Kinder) und der Pflegeversicherung geben. Begünstigt werden die Lebenspartner auch bei der Arbeitslosenversicherung und beim Beamtendienstrecht. Bei der rechtlichen Behandlung ausländischer Partner soll es einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung analog zu den Regelungen beim Familiennachzug geben.

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