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Kammer der Opposition: Der Bundesrat. Hier hat die Opposition die Mehrheit.

© dpa

Homo-Ehe und Mindestlohn durchgedrückt: Wahlkampfauftakt im Bundesrat

Die Opposition lässt die Muskeln spielen: Zwei Initiativen haben am Freitag den Bundesrat passiert, die Schwarz-Gelb mächtig unter Druck setzen. Denn seit der gewonnenen Niedersachsen-Wahl verfügt Rot-Grün im Bundesrat über eine Mehrheit. Die Zeichen stehen auf Wahlkampf.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - SPD und Grüne haben am Freitag zum ersten Mal deutlich gemacht, wie sie die Mehrheit im Bundesrat bis zur Bundestagswahl am 22. September nutzen wollen. Mit zwei Gesetzesinitiativen, die die Mehrheit der Länderkammer unterstützt hat, sollen Union und FDP, die im Bundestag über die Mehrheit verfügen, unter Druck gesetzt werden. Seit SPD und Grüne am 20. Januar die Landtagswahl in Niedersachsen gewonnen haben und in Hannover regieren, verfügt Rot-Grün im Bundesrat, gemeinsam mit der rot-rot regierten Brandenburger Landesregierung, über eine Mehrheit.

Die erste Bundesratsinitiative galt dem Mindestlohn. SPD und Grüne haben bereits angekündigt, dass sie, wenn sie die Bundestagswahl gewinnen, einen einheitlichen und flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro ins Gesetzblatt schreiben wollen. Am Freitag stimmt die Länderkammer nun einem entsprechenden Gesetzentwurf zu, wobei eine Findungskommission über die konkrete Entwicklung des Mindestlohnes wachen soll. Schwarz-Gelb warf den politischen Gegnern daraufhin vor, die Länderkammer zu missbrauchen. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) befand in der Debatte: „Der Bundesrat wird heute zur Bühne gemacht für die Bundestagswahl.“

Das Ziel der Mindestlohninitiative ist in erster Linie die Offenlegung der unklaren Position von CDU und CSU dazu. Denn auch die Union wirbt mittlerweile für die Einführung einer Lohnuntergrenze, will diese allerdings regional- und branchenspezifisch ausgestalten. Entsprechende Vorstöße scheiterten bislang am Koalitionspartner FDP, der einen Mindestlohn komplett ablehnt. SPD und Grüne hoffen nun, bei Beratungen des Mindestlohngesetzes im Bundestag Schwarz-Gelb öffentlich vorführen zu können. Dem Antrag in der Länderkammer stimmte auch das von einer großen Koalition unter CDU-Führung regierte Saarland zu. Dessen Regierungschefin, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), begründete ihr „Ja“ mit einer Klausel im saarländischen Koalitionsvertrag. Thüringen hingegen enthielt sich, obwohl Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) im vergangenen Herbst mit ihrem Koalitionspartner SPD gemeinsam einen Mindestlohnantrag in die Länderkammer eingebracht hatte und dafür von der CDU-Führung kritisiert worden war. Nun sprach Lieberknecht von einem „Schaufenster-Antrag“ und forderte Kompromissbereitschaft aller Seiten. Das allerdings ist bis zur Bundestagswahl nicht zu erwarten.

Unter größeren Rechtfertigungsdruck könnte Schwarz-Gelb hingegen beim Thema Homo-Ehe kommen. Den Bundesrat passierte auch ein Gesetzentwurf zur Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Die FDP ist dafür, Außenminister Guido Westerwelle (FDP) erklärte auf seiner Facebook-Seite, Deutschland sollte „nicht bei den Bremsern sein“. Auch das Land Berlin, wo die CDU mit der SPD regiert, stimmte dem Antrag zu. Im Bundestag steht nun die CDU allein mit ihrer Ablehnung einer Gleichstellung, was zusätzlichen Druck in die laufenden innerparteilichen Auseinandersetzungen über eine Haltung der Partei zur Gleichstellung von Ehe und Lebensgemeinschaft hineintragen dürfte.

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