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Politik: Homosexuelle haben Recht auf Asyl

EuGH: Aber nur, wenn Strafen verhängt werden.

Luxemburg - Homosexuelle Flüchtlinge haben Anspruch auf Asyl, wenn ihnen in ihrer Heimat Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung droht. Dies gilt aber nur, wenn in den Herkunftsländern der Flüchtlinge Haftstrafen wegen homosexueller Handlungen „tatsächlich verhängt werden“ werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil.

In den Ausgangsfällen hatten homosexuelle Flüchtlinge aus Sierra Leone, Uganda und Senegal in den Niederlanden Asyl beantragt. Das höchste Gericht des Landes hatte den EuGH um Vorabentscheidung gebeten. Der Gerichtshof stellte fest, dass Homosexuelle eine „soziale Gruppe“ im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention seien. Die sexuelle Ausrichtung sei ein so bedeutsames Merkmal für die Identität eines Menschen, dass er nicht gezwungen werden sollte, auf diese zu verzichten. Zielten strafrechtliche Bestimmungen speziell auf Homosexuelle ab, müssten sie als eine „soziale Gruppe“ angesehen werden, „die von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird“. Schwule und Lesben sind in vielen Ländern Afrika Verfolgungen ausgesetzt. Laut Amnesty International ist Homosexualität in 38 Staaten des Kontinents gesetzlich verboten.AFP/dpa

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