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Hungerstreik: Behörden lenken ein

Die Behörden in Niedersachsen haben kurz vor Weihnachten einen Teil der Forderungen eines Arbeitslosen erfüllt, der seit Wochen im Hungerstreik ist. Die Protestaktion geht dennoch weiter.

Berlin - Die Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent werde für Januar ausgesetzt, sagte Kreisrat Gero Geißlreiter im niedersächsischen Osterode. Auch solle die volle Übernahme der Heizkosten noch einmal geprüft werden. Im Januar sollten zudem Gespräche mit Rüdiger S. über dessen künftige Arbeitsmöglichkeiten geführt werden. Rüdiger S. habe daher seine Drohung zurückgenommen, ab Weihnachten auch keine Flüssigkeit mehr aufzunehmen. Er bleibe aber vorerst im Hungerstreik.

Dem Kreisrat zufolge hatte sich der Politikwissenschaftler Peter Grottian eingeschaltet, der sich seit längerem gegen Sozialabbau engagiert. Bei dem Gespräch von Grottian mit dem Arbeitslosen am Freitagabend habe dieser einen stabilen Eindruck gemacht, sagte Geißlreiter mit Blick auf den Gesundheitszustand des Mannes. Im Januar solle mit Rüdiger S. über einen Ein-Euro-Job und die Möglichkeit für ein reguläres Arbeitsverhältnis gesprochen werden. Wie der Tagesspiegel berichtete, wollte der 54-jährige Rüdiger S. ab Heiligabend zunächst auch keine Flüssigkeit mehr zu sich nehmen, nachdem er bereits seit Ende November im Hungerstreik ist. Der Mann protestiert damit gegen die Höhe der Heizkostenerstattung durch das Jobcenter.

Das Jobcenter hatte sich geweigert, mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Heizkosten für Rüdiger S. zu übernehmen und ihm zudem die Bezüge um 30 Prozent gekürzt, nachdem er einen Ein-Euro-Job abgelehnt hatte. Rüdiger S. lebt dem Bericht zufolge in einem etwa 70 Quadratmeter großen Fachwerkhaus, das ihm gehört und bereits abgezahlt ist. Das Haus befinde sich in einem schlechten Zustand und sei sanierungsbedürftig, der Heizkostenzuschuss reiche deshalb laut Erwerbslosenforum Deutschland nicht aus.

Zuletzt hatte der Fall des Wiesbadener Arbeitslosen Henrico Frank für Schlagzeilen gesorgt, den SPD-Chef Kurt Beck zum Waschen und Rasieren aufgefordert hatte, damit er einen Job finde. Frank tat dies, nahm aber einen Termin bei Beck nicht wahr, der ihm eine Stelle vermitteln wollte. Becks Mitarbeiter hatten Frank außerdem acht Stellenangebote zukommen lassen. Nun wird diskutiert, ob dem Mann das Arbeitslosengeld II gekürzt oder gestrichen werden sollte. (tso/ddp)

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