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Politik: Illegale Spenden für FDP in NRW schon 1999

Mindestens 200 000 Mark bar und unter falschen Namen eingezahlt

Von Robert Birnbaum

Berlin. Die NRW-FDP hat unter ihrem damaligen Vorsitzenden Jürgen W. Möllemann auch im Jahr 1999 in erheblichem Umfang offenbar illegale Spenden eingenommen. Nach Informationen des Tagesspiegel fanden die mit der Sichtung der Akten beauftragten Wirtschaftsprüfer insgesamt unklare Spenden-Eingänge im Umfang von rund 200 000 Mark. Wie in vergleichbaren Fällen in den Jahren 2000 und 2002 sind die Beträge bar unter offenbar falschen oder frei erfundenen Namen eingezahlt worden. Hinweise auf die Herkunft der Gelder gibt es nicht. Die Vize-Landeschefin in NRW, Ulrike Flach, gab aber Möllemann die Verantwortung. „Ich bin sicher, dass es auch 2000 und 1999 Jürgen Möllemann ist und nicht die FDP“, sagte sie dem „Deutschlandradio“.

Möllemann hat nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ der Staatsanwaltschaft Düsseldorf den mit ihm eng verbundenen Geschäftsmann Rolf Wegener als Quelle der rund einen Million Euro genannt, mit der er seinen umstrittenen Wahlkampf-Flyer finanziert hat. Möllemann stelle die Summe als eine Art Vorschuss auf künftige Geschäfte dar und nicht als Spende Wegeners. Wenn die Staatsanwaltschaft, die auch ein Rechtshilfeersuchen an Luxemburg gerichtet hat, dies nicht nur als Schutzbehauptung wertet, könnte Möllemann einer Strafe entgehen. Der Düsseldorfer Staatsanwalt Johannes Mocken betonte, mit der Anwendung des neuen Rechts leiste seine Behörde „Pionierarbeit“. Das aufgrund der CDU-Affäre geänderte Parteiengesetz sieht nur für eng umgrenzte Verstöße eine Strafe bis zu drei Jahren vor. Andere Missachtungen der Finanzvorschriften werden mit einer Rüge bedroht. In der FDP wird nicht ausgeschlossen, dass Möllemann bei der Flyer-Finanzierung mit einem blauen Auge davonkommt, weil er ertappt wurde, bevor seine getarnten Spenden im Rechenschaftsbericht auftauchen konnten. FDP-Bundesschatzmeister Günter Rexrodt will Bundestagspräsident Wolfgang Thierse am Montag über die neuen Erkenntnisse informieren. Rexrodt betonte, der FDP drohe großer finanzieller Schaden. Nach dem damals geltenden Parteiengesetz muss die FDP die illegalen Spenden nicht nur an Thierse abführen, sondern zudem mit einer Strafe in doppelter Höhe rechnen. Die Durchforstung des Rechnungsjahrs 2000 hatte rund 500 000 Euro mutmaßlicher Schwarzgelder aufgedeckt.

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