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Politik: Im Eilverfahren gegen Korruption

Dubiose Machenschaften in der Kölner Müllaffäre, SPD-Mitglieder vor Ort einbezogen, und dann noch die Kremendahl-Affäre: Es ist dick gekommen für NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement in diesem Bundeswahljahr. Entschlossenes Reagieren ist angesagt.

Dubiose Machenschaften in der Kölner Müllaffäre, SPD-Mitglieder vor Ort einbezogen, und dann noch die Kremendahl-Affäre: Es ist dick gekommen für NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement in diesem Bundeswahljahr. Entschlossenes Reagieren ist angesagt. Deutschland sei, was die Korruption angehe, keine Insel der Seligen mehr, sagte Clement am Freitag im Bundesrat, als er ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Korruption einbrachte. Eine eilige Sache, am 2. Juli im NRW-Kabinett beschlossen, erst im Nachtrag auf die Tagesordnung der Länderkammer gesetzt.

Wesentliches Ziel, so Clement, sei es, „das Schwert des Strafrechts zu schärfen“. Bei Korruptionsdelikten soll den Tätern die Amtsfähigkeit und die Wählbarkeit für politische Aufgaben nicht mehr fünf, sondern zehn Jahre entzogen werden. Stimmenkauf und -verkauf bei Abgeordneten soll nun eindeutig unter Strafe gestellt werden. Angestelltenbestechung soll künftig Offizialdelikt sein, müsste also ohne Strafantrag verfolgt werden. Um konspiratives Verhalten aufdecken zu können, will Clement zudem eine Kronzeugenregelung einführen. Zudem soll die Höchstgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von 500 000 auf eine Million Euro erhöht werden. Strafwürdiges Handeln von Kommunalvertretern soll eindeutig vom Strafrecht erfasst werden – auch bei Eigenbetrieben der Kommunen.afk

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