zum Hauptinhalt

Im Fall Kindsvergewaltigung: Obama und McCain für Todesstrafe

Das höchste Gericht der USA hat die Todesstrafe für Kinderschänder verboten. Die beiden Bewerber für die US-Präsidentschaft Obama und McCain kritisieren das Urteil - sie halten in solchen Fällen eine Bestrafung mit dem Tod für richtig.

Die beiden Bewerber um das US-Präsidentenamt haben sich für die Todesstrafe für Kinderschänder ausgesprochen. Die Vergewaltigung eines kleinen Kindes sei ein "abscheuliches Verbrechen", sagte der demokratische Präsidentschaftsbewerber Barack Obama. Wenn ein Bundesstaat unter "engen, begrenzten, streng definierten Umständen" die Todesstrafe für Kinderschänder als möglich ansehe, sei dies kein Verstoß gegen die Verfassung. Der republikanische Präsidentschaftsbewerber John McCain erklärte, es sei "zutiefst beunruhigend", dass es in den USA Richter gebe, die die Vergewaltigung eines Kindes nicht als abscheulichstes Verbrechen ansähen, das "die schwerste Strafe verdient".

Der Oberste Gerichtshof der USA hatte die Verhängung der Todesstrafe für Kinderschänder zuvor untersagt. Mit fünf gegen vier Stimmen entschieden die Richter des Supreme Court, dass die Vergewaltigung Minderjähriger nicht mit dem Tode bestraft werden darf, wenn sie nicht "zum Tode des Kindes geführt hat und nicht dieses Ziel hatte". Das Richtergremium machte mit seinem Urteil gegen die Todesstrafe für Kindesvergewaltiger generell klar, dass Verbrechen gegen Einzelpersonen nur dann mit dem Tod bestraft werden können, wenn es sich um Mord handelt. Im Fall von Hochverrat oder Spionage bleibt die Todesstrafe allerdings weiterhin erlaubt.

Im Mittelpunkt des Rechtsfalls stand ein 43-Jähriger im US-Staat Louisiana, der wegen Vergewaltigung seiner achtjährigen Stieftochter zum Tode verurteilt worden war. Insgesamt haben bis jetzt fünf US-Staaten diese höchste Strafe erlaubt, wenn das Vergewaltigungsopfer ein Kind ist. Im Gegensatz zu Louisiana durfte die Todesstrafe in den übrigen vier Staaten - Montana, Oklahoma, South Carolina und Texas - aber nur dann verhängt werden, wenn es sich um eine Wiederholungstat handelte. Seit 1964 ist in den USA niemand mehr hingerichtet worden, der nicht auch einen Mord begangen hat.  (kj/sba/dpa/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false