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Politik: Im Grundsatz fürs Land

Karlsruhe entscheidet kommende Woche über die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen – mit Folgen für den Bund

Berlin - Alle sehen hin, aber niemand soll dabei ertappt werden. So lautet die halboffizielle Devise, die bei der Sitzung der Unions-Innenpolitiker im Bundestag in der vergangenen Woche ausgegeben wurde. Wenn am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen verkündet, dann beehrt der Bundesinnenminister die Richter nicht mit seiner Anwesenheit. Wolfgang Schäuble (CDU) schickt noch nicht einmal seinen Staatssekretär. Und selbst der Chef der Innenpolitiker der Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, will fernbleiben. Die Verkündung werden sich für die Union der Obmann im Innenausschuss, Ralf Göbel, und der zuständige Berichterstatter Clemens Binninger anhören.

Auch im Bundesjustizministerium ist die Arbeitsebene ausersehen, dem Richterspruch zu lauschen, keine Ministerin, kein Staatssekretär. Dabei will das höchste deutsche Gericht nicht nur über ein Landesgesetz urteilen. Mit dem Richterspruch zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen – davon gehen zumindest alle Beteiligten aus – wird Karlsruhe der großen Koalition den Weg in ihrem Grundsatzstreit über die Online-Durchsuchung weisen, die ins Gesetz für das Bundeskriminalamt soll.

Seit Monaten verweisen die Sozialdemokraten, die mit der Union um eine Regelung zum versteckten Festplattenzugriff im BKA-Gesetz ringen, auf das anstehende Urteil. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land, das die Online-Durchsuchung gesetzlich verankert. Die SPD-Innenpolitiker wollen sich nicht aus der Deckung wagen, bevor Karlsruhe über dieses Gesetz befunden hat. Die Union wird währenddessen, unterstützt von den Spitzen der Sicherheitsbehörden, nicht müde, die Dringlichkeit des neuen Ermittlungsinstruments zu betonen. Das Karlsruher Votum am Mittwoch, so heißt es in der Union, ändere daran nichts.

Einmal mehr wird das Gericht dabei aber wohl nicht ausschließlich über die Verfassungsmäßigkeit eines einzelnen Gesetzes urteilen. Die Männer und Frauen in den roten Roben werden aller Voraussicht nach am Beispiel eines Landesgesetzes formulieren, wie das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit unter Beachtung des Grundgesetzes ihrer Ansicht nach aussehen müsste – auch bei der Online-Durchsuchung. „Ich erwarte eine Grundsatzentscheidung“, sagte SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, der am Mittwoch vor Ort sein will. „Ich gehe davon aus, dass das Gericht das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung vor dem Hintergrund des Internets weiterentwickeln wird.“

Die Online-Durchsuchung als neues Instrument der Terrorismus-Abwehr wird kommen. „Ich gehe fest davon aus, dass das Gericht nicht einfach sagen wird, die Online-Durchsuchung ist ein für alle Mal verboten“, erwartet nicht nur Unions-Innenpolitiker Uhl. Vom Verfassungsgericht erhoffen die Experten der Inneren Sicherheit beider Seiten vielmehr Richtlinien dafür, wie der seit mittlerweile einem halben Jahr in der Koalition wortgewaltig umstrittene heimliche Computerzugriff bei potenziellen Terroristen in Gesetzesform gegossen werden kann. Ein Maßgabe-Beschluss, der rechtsstaatliche Kriterien für eine Online-Durchsuchung vorgibt: Etwa mit Richtervorbehalt, Benachrichtigungsregeln und einem Katalog von Straftaten, für die sie angewandt werden darf. „Eine Entscheidung, mit der etwas anzufangen ist“ wünscht sich der SPD-Innenpolitiker und Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper.

Das BKA-Gesetz ist eigentlich so gut wie fertig, die neuen Präventionsbefugnisse für das Bundeskriminalamt bis ins Detail ausgearbeitet. Nach Ansicht von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hätte das ganze Paket ohnehin auch ohne Online-Durchsuchung längst das Bundeskabinett passieren können. Nur Bundesinnenminister Schäuble hat da eben eine ganz andere Auffassung. Der Grundsatzkonflikt könnte sich jetzt ganz pragmatisch auflösen – sollten erstens die Richter, wie von den Innenpolitikern erwartet, tatsächlich konkret werden und sollte sich zweitens nicht ein neuer Fundamentalstreit zwischen Union und SPD nun um die Interpretation des Urteils entspinnen.

Direkt nach dem Karlsruher Spruch zumindest wollen die Spitzen der Fraktionen bei einer Klausurtagung in Bonn zu einem gemeinsamen Beschluss kommen. „Zügig“, betonen auch Innenpolitiker beider Seiten, wolle man das Urteil dann in ein Gesetz übertragen. In den letzten Tagen liefen deshalb die Faxgeräte heiß – um zwischen Union und SPD abzusprechen, wie man das noch ausstehende Urteil gemeinsam bewerten kann.

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