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Politik: Im Notfall hilft nur noch die Selbstanzeige

Mancher Bundesbürger, der Steuern hinterzogen hat (die Betroffenenen selbst sehen sich wohl eher als Steuerflüchtlinge), schläft derzeit unruhig. Die Fahnder haben schon seit längerem die Banken ins Visier genommen, Geschäftsräume und Archive durchsucht, und so manches Konto in Luxemburg aufgespürt.

Mancher Bundesbürger, der Steuern hinterzogen hat (die Betroffenenen selbst sehen sich wohl eher als Steuerflüchtlinge), schläft derzeit unruhig. Die Fahnder haben schon seit längerem die Banken ins Visier genommen, Geschäftsräume und Archive durchsucht, und so manches Konto in Luxemburg aufgespürt. Wer Steuern hinterzogen oder verkürzt hat, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es drohen Geldstrafen bis zum Anderthalbfachen dessen, was an Steuern gezahlt werden sollte, oder - in besonders krassen Fällen wie beispielsweise dem Vater von Steffi Graf - Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Solange dem Finanzamt die Tat nicht bekannt ist und die Fahnder nicht bereits vor der Tür stehen, gibt es einen Ausweg: eine "Selbstanzeige" nach Paragraph 371 der Abgabenordnung. Wer sich rechtzeitig offenbart, muss die verkürzten Steuern zuzüglich sechs Prozent Zinsen bezahlen. Dies allerdings in der Regel innerhalb eines Monats. Juristen raten zudem, das Wort "Selbstanzeige" nicht zu verwenden, sondern einfach nachträglich eine berichtigte Steuererklärung einzureichen. Auch die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Michaela Blume, schränkt ein: Mit einer Selbstanzeige werde dem Täter zwar keine Straffreiheit garantiert, sie sei jedoch eine gute Verhandlungsgrundlage. In der Regel entscheidet die Finanzbehörde sehr kulant. Aber das Finanzamt - das haben die Fälle der Vergangenheit gezeigt - überprüft die berichtigte Steuererklärung kritisch, sie sollte also auf jeden Fall stimmen.

Eine Selbstanzeige ist zu überlegen, wenn beispielsweise die Hausbank durchsucht wurde, im Scheidungsprozess Auslandskonten ins Spiel gebracht werden, das Finanzamt plötzlich bohrende Nachfragen stellt oder beim Geschäftspartner eine Betriebs-

prüfung vorgenommen wurde. Ehepartner, Bank- und Steuerberater sowie Geschäftspartner sollten von dem Schritt informiert werden.

dr

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