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Im BLICK: Modelle und Sonderwege

Wie entstehen eigentlich Verfassungen? Richtig: durch Abschreiben.

Wie entstehen eigentlich Verfassungen? Richtig: durch Abschreiben. Oder nach dem Prinzip „aus fünf mach eine“. Warum auch nicht, es sind ja keine Doktorarbeiten. Aber ob nun kopiert oder nicht – zu den verfassungspolitischen Konstanten seit der Antike gehört, dass Verfassungen gelegentlich umgeschrieben werden müssen, um sie neuen Verhältnissen anzupassen. Auch hier ist Kopieren – Lernen aus dem Vergleich – nicht selten. Ein weites Feld für die Politikwissenschaft, wie etwa vergangene Woche in Berlin, wo sich Experten aus Europa, Nordamerika und Asien zu einem Kongress trafen. Das Thema: Was kann man von anderen lernen bei Reformen föderaler Verfassungen?

Zum Beispiel von den Eidgenossen. Die Schweizer haben geschafft, was in Deutschland jetzt ansteht: eine gründliche Reform des Finanzausgleichs. Wenn auch auf eine Weise, die auf den ersten Blick nicht passt zur Vorstellung vom demokratischen Musterland, sondern eher nach deutschem Exekutivföderalismus klingt. Um das unübersichtliche und ineffiziente System zu verbessern, setzte sich nämlich zunächst eine kleine, handverlesene Gruppe von Beamten des Bundes und der Kantone zusammen – „ein Gremium wie ein Klassentreffen“, wie der Politologe Dieter Freiburghaus aus Lausanne es nannte. Der erste Grundsatz für die Verhandlungen lautete: Man überlegt sich neue Regeln und rechnet erst dann aus, was sie finanziell bedeuten. Und der zweite: Weder Bund noch Kantone dürfen mehr- oder minderbelastet werden. Fachleute von außen wurden zugeschaltet, in einem mühsamen Prozess wurden alle möglicherweise relevanten Interessen ausgelotet, Anhörungen wurden veranstaltet. Als die Sache einigermaßen unter Dach und Fach war, durfte auch das Parlament in Bern ran, und ganz zum Schluss kam die obligatorische Volksabstimmung. Es gab ein klares Ja. Der Prozess dauerte allerdings 18 Jahre. Die Zeit haben wir in Deutschland nicht: Das bisherige System läuft 2019 aus, ein neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern müsste wegen der Etatplanung bis 2016/17 stehen.

Auch von Kanada kann man lernen. Dort dürfen Teilstaaten aus Programmen der Bundesregierung aussteigen („opting out“ nennt man das), können aber dennoch Bundesmittel bekommen, wenn sie eigene Programme auflegen, die im Kern dem Bundesprogramm entsprechen. Das könnte auch bei uns Streit vermeiden, etwa in der Bildungspolitik.

Von uns kann man übrigens auch lernen. Ausgerechnet der Bundesrat, im eigenen Land ungeliebt, gilt anderswo als nachahmenswert. Denn er ermöglicht die Vertretung der Interessen von Regionen und Teilstaaten weit besser als direkt gewählte Senate. In Südafrika zum Beispiel hat man diese Erfahrung beherzigt.

Interessant auch: In halb Europa, in Spanien und Italien, in Großbritannien und Frankreich, geht es seit Jahren um mehr Autonomie für Regionen, um Dezentralisierung oder gar den Umbau zum Bundesstaat. In Deutschland jedoch läuft die Debatte in eine ganz andere Richtung: mehr Zentralisierung, noch mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern, noch weniger Autonomie der Teilstaaten. Deutschland mal wieder auf einem Sonderweg?

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