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Im BLICK: Willkür und Pelze

Kann ein Mensch von Hartz IV leben? So ließe sich die Frage formulieren, über die das Bundesverfassungsgericht Anfang nächsten Jahres entscheiden will.

Kann ein Mensch von Hartz IV leben? So ließe sich die Frage formulieren, über die das Bundesverfassungsgericht Anfang nächsten Jahres entscheiden will. Mit den Leistungen aus Hartz IV, so heißt es in der Fachsprache, soll das „soziokulturelle Existenzminimum“ abgedeckt werden. Das bedeutet: Der Staat soll dafür sorgen, dass die Empfänger der Sozialleistung nicht nur überleben (durch Nahrung, einen Wintermantel und ein Dach über dem Kopf), sondern auch am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. Erwachsene erhalten derzeit jeden Monat eine Pauschale von 359 Euro, bei der Einführung 2005 lag der Regelsatz bei 345 Euro.

Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag ließen die Verfassungsrichter Zweifel an der Methode erkennen, nach der die Bundesregierung die Regelsätze festgelegt hat. Die Berechnung stützt sich darauf, wie viel Geld die 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland ausgeben, die mit den niedrigsten Einkommen auskommen müssen. Hartz-IV-Empfänger erhalten allerdings nicht genau diese Summe, sondern es werden Abschläge bei bestimmten Ausgabeposten vorgenommen. Ermittelt werden die Daten alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt über die sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).

Kritiker monieren vor allem drei Punkte: Der Maßstab der unteren 20 Prozent sei verkehrt, die vorgenommenen Abschläge fragwürdig, die Daten außerdem veraltet.

Zum Vergleichsmaßstab: Aus den 20 Prozent mit den geringsten Einkommen werden zwar diejenigen herausgerechnet, die Sozialleistungen beziehen (Hartz IV, Sozialgeld oder die Grundsicherung im Alter). Doch in der Einkommensgruppe gibt es eine „Dunkelziffer“ von Menschen, die eigentlich Anspruch auf staatliche Unterstützung hätten, diese aber nicht in Anspruch nehmen („verschämte Armut“). „Das verzerrt die Einkommen nach unten“, moniert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.

Auch die Abschläge führen zu Zweifeln an der Berechnung. So hat die Bundesregierung zum Beispiel bei den Ausgaben für Kleidung einen Betrag abgezogen, weil in diesen angeblich auch Ausgaben für Pelze, Maßanzüge und Maßschuhe enthalten seien. Ausgaben, für die die Gemeinschaft der Steuerzahler nicht aufkommen müsse, lautet die Begründung. Die Richter warfen die Frage auf, ob es wirklich plausibel sei, dass das ärmere Fünftel der Bevölkerung Geld für maßgefertigte Schuhe ausgebe. Im Kern geht es also um die Frage: Stützt sich die Bundesregierung bei der Ermittlung der Bedarfe von Hartz-IV- Beziehern auf valide Daten oder bestimmt sie den Regelsatz mit politischer Willkür?

Dritter Kritikpunkt: Die Regelsätze werden alle fünf Jahre neu berechnet und zwischendrin an die Rentenerhöhung gekoppelt. Die aktuellen Sätze stützen sich auf Erhebungen von 2003. Die Sozialverbände fordern, die Anpassung zumindest an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu orientieren. Wenn man den Bedarf eines erwachsenen Hartz-IV-Empfängers ausrechne, käme man derzeit laut Paritätischem Wohlfahrtsverband auf 440 Euro im Monat.

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