zum Hauptinhalt

Immunität: Wenn aus der Tasse Kaffee schwere Untreue wird

Fraktionsübergreifend wächst im Bundestag der Ärger über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Abgeordnete. Politiker sehen der Willkür Tür und Tor geöffnet.

„So mucksmäuschenstill ist es bei uns selten“, erinnert sich ein CDU-Abgeordneter an die Sitzung der Unionsfraktion am 15.Januar. Als Thomas Strobl, Vorsitzender des Immunitätsausschusses des Bundestags, seinen Bericht über „Problemfälle“ beendet hatte, schlugen die Wogen der Empörung hoch: „Es gab und gibt eine erhebliche Verärgerung bis hin zur Verbitterung über den Umgang von Staatsanwaltschaften mit Abgeordneten“, sagt Fraktionschef Volker Kauder.

Die Säuernis beschränkt sich dabei nicht auf die Mitglieder der CDU/CSU- Fraktion: Entsetzt sei er, was da in „den letzten anderthalb Jahren läuft“, sagt Jörg van Essen, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion und seit 1994 Mitglied im Immunitätsausschuss. Das Wort des Liberalen hat besonderes Gewicht: Van Essen urteilt ausdrücklich „als Kollege“, denn er hat zuletzt als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm gearbeitet, wo es immer wieder auch um heikle Immunitätssachen ging.

Um das Parlament gegen Übergriffe der Exekutive wie der Judikative zu schützen, genießen Abgeordnete Immunität. Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen sie bedürfen der Zustimmung des Bundestags. Diese wird zu Beginn der Legislaturperiode generell erteilt. Im konkreten Einzelfall kann aber nur ermittelt werden, wenn das zuvor benachrichtigte Parlament nicht innerhalb von 48 Stunden Einspruch erhebt. Sind Durchsuchungen oder Anklagen geplant, benötigen die Strafverfolger eine Extragenehmigung.

Der Immunitätsausschuss hat immer mal wieder mit minder schweren Fällen zu tun: Verdacht auf Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht, Steuerhinterziehung. Die in Jahrzehnten geübte Praxis ist bekannt: Die Staatsanwälte bekommen – nach Prüfung ihres Ersuchens – grünes Licht. Schließlich, so das Selbstverständnis des Parlaments, sollen Mitglieder des Bundestags nicht anders als die übrigen Bürger behandelt werden.

Eine wachsende Zahl von Fällen aber, mit denen sich der Immunitätsausschuss in den vergangenen beiden Jahren befassen musste, empört nun aber die Parlamentarier. So ließen die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das niedersächsische Justizministerium sechs Monate verstreichen, bis sie den Bundestag von Ermittlungen gegen eine FDP-Abgeordnete unterrichteten. Erschwerend kam hinzu, dass im Zuge der Recherchen auch schon deren Schlafzimmer durchsucht worden waren. Mit Ausdrücken wie „hanebüchen“ und „absurd“ quittierten Unionsabgeordnete Strobls Ausführungen zum Fall eines SPD-Abgeordneten. Der gelernte Pfarrer soll im Flugzeug nach Aussagen einer Stewardess versucht haben, dieser ein Bein zu stellen, freilich ohne dass diese auch nur gestrauchelt wäre. Um die angebliche versuchte Körperverletzung überhaupt verfolgen zu können, hätte es eines förmlichen Strafantrags bedurft. Den aber gab es nicht. Die Berliner Staatsanwaltschaft sah sich dennoch gefordert und konstruierte ein öffentliches Interesse: Der Luftverkehr hätte ernstlich gefährdet werden können, zumal Ex-Innenminister Otto Schily samt Personenschützern an Bord gewesen sei. Bei der ersten Anhörung vor dem Immunitätsausschuss wussten weder der Generalstaatsanwalt noch der zuständige Staatsanwalt Sachdienliches darzulegen. Sie wurden erneut geladen. Da räumte der Generalstaatsanwalt ein, Schilys Anwesenheit anzuführen sei wohl „rechtsirrig“ gewesen. Eingestellt ist das Verfahren bis heute gleichwohl nicht.

Von einem Ermittlungsverbot hatte der Ausschuss wohl aus Angst vor der eigenen Courage abgesehen. Denn erst kurz zuvor hatte der Bundestag die Immunität eines Abgeordneten nicht aufgehoben – zum zweiten Mal überhaupt erst in der Geschichte des Parlaments. Die Kölner Staatsanwaltschaft begehrte, gegen den SPD-Abgeordneten Bernd Scheelen wegen „Untreue in einem besonders schweren Fall“ zu ermitteln. Scheelen ist Mitglied im Aufsichtsrat der Krefelder Stadtwerke und war einer Essenseinladung zur Verabschiedung zweier Vorstandsmitglieder in Essen gefolgt.

Der Kölner Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke belehrte den Immunitätsausschuss: Schon die Annahme einer Tasse Kaffee könne den Anfangsverdacht der schweren Untreue begründen, auf die Schadenshöhe komme es nicht an. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst, das war schließlich keine Lustreise“, sagt Scheelen noch heute. Strobl hält es für „abenteuerlich“, all diese Fälle über einen Kamm zu scheren: „Man muss doch sehen, was sozial adäquat ist, sonst ist staatsanwaltschaftlicher Willkür Tür und Tor geöffnet.“ Die Unionsfraktion will jetzt prüfen lassen, ob der von den Nazis übernommene Untreueparagraf nicht konkreter gefasst werden kann.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false