zum Hauptinhalt

Politik: In der Praxis

DIE GESUNDHEITSREFORM

Von Hartmut Wewetzer

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat einmal eine auf den ersten Blick wunderbar einleuchtende Definition von Gesundheit in Umlauf gebracht. „Die Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens" heißt es da. Vollständiges körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen? So schön sie klingt, so untauglich ist diese Formel in der Wirklichkeit. Denn nach Ansicht der WHO sind wir im Umkehrschluss alle irgendwie krank – chronisch krank. Keiner, bei dem es nicht da und dort ziept oder zwackt, der nicht manchmal Kummer hat oder einen auffälligen Laborwert. Kein Mensch ist perfekt.

Das Beispiel zeigt, dass Gesundheit und Krankheit zu einem nicht unwesentlichen Teil auch eine Frage von Festlegungen ist. Nirgendwo ist das bisher deutlicher geworden als bei der heftigen Diskussion um die Frage, wer „chronisch krank“ ist und demnach nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform bei Zuzahlungen wie der Praxisgebühr stärker geschont wird. In der Vergangenheit war jeder Zweite wegen chronischer Krankheit oder aus sozialen Gründen von allen Zuzahlungen befreit. Die Ausnahme war zur Regel geworden. So konnte es nicht weitergehen, sagten die Reformer.

Wer aber ist nun chronisch krank im Sinne der Gesundheitsreform? Ein Diabetiker? Jemand, der hohen Blutdruck oder ein abgenutztes Hüftgelenk hat? Oder genügt es, unter einem juckenden Ekzem an den Händen zu leiden? Die Entscheidung über diese Fragen ist nun gefallen, Ärzte und Krankenkassen haben sich zusammengerauft. Es ist eine Einigung, mit der die meisten Beteiligten werden leben können – eine vernünftige Entscheidung. Auch wenn vermutlich allen wohler gewesen wäre, um mehr Eigenbeteiligung der Patienten herumzukommen: Der Rückweg ins Paradies einstiger Vollversorgung durch die Krankenkasse bleibt versperrt.

Neben „harten“ Kriterien für chronische Krankheiten wie einer 60-prozentigen Behinderung oder einer bestimmten Pflegestufe gibt es auch einen „weichen“ Entscheidungsmaßstab: Sind Lebenserwartung, -qualität oder -erwartung bedroht, wenn es keine ständige Betreuung gibt, kann der Patient ebenfalls als chronisch krank gelten. Diese großzügige Formulierung lässt dem Arzt Spielraum. Das ist auch sinnvoll. Schließlich passt nicht jeder Patient in das vorgegebene Raster. Die Erfahrung muss nun zeigen, ob Mediziner und Patienten mit dieser Freiheit umgehen können, oder ob sie zum Tor für Missbrauch wird.

Auch über die anderen noch offenen Fragen hat man sich geeinigt, etwa zur Praxisgebühr oder bei der Erstattung von Taxifahrten. Niemals zuvor hatte es so viel Streit, Verwirrung und Chaos gegeben. Der Protest steigerte sich bis zum offenen Hass gegen die Gesundheitsministerin. Jetzt kehrt hoffentlich Ruhe ein.

Am umstrittensten war dabei die Praxisgebühr. Vordergründig waren es technische Probleme: Was ist mit Notfällen, dem Rezept für die „Pille“, was mit Sozialhilfe-Empfängern? Dahinter steckte aber mehr: Die Praxisgebühr wurde, wie der Umgang mit chronischen Krankheiten, zum Symbol. Diese Reform berührte das höchste Gut, die Gesundheit – und entweihte es, polemisch gesprochen, mit Geld. Dass nun in der Arztpraxis für dieses Gut mit barem Geld bezahlt werden muss, gilt als der eigentliche Tabubruch. Und doch wird das erst der Anfang sein. Denn schon heute ist klar, dass angesichts der Gesundheitskosten zehn Euro Praxisgebühr, so schwer sie manchem fallen mögen, bei den Beiträgen nicht viel bewirken werden. Die Einsparungen fallen geringer aus als erwartet. Das heißt: Die nächste Reform kommt bald.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false