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Politik: In Schönefeld darf bis Mitternacht geflogen werden

Berlin - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau des Großflughafens Schönefeld ermöglicht den Fluggesellschaften, bis Mitternacht und ab fünf Uhr früh zu starten und zu landen. „Plausibel nachgewiesene sachliche Gründe“ könnten sich gegen die Belange des Lärmschutzes durchsetzen, steht in der jetzt schriftlich vorliegenden Entscheidung.

Berlin - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau des Großflughafens Schönefeld ermöglicht den Fluggesellschaften, bis Mitternacht und ab fünf Uhr früh zu starten und zu landen. „Plausibel nachgewiesene sachliche Gründe“ könnten sich gegen die Belange des Lärmschutzes durchsetzen, steht in der jetzt schriftlich vorliegenden Entscheidung. Lufthansa und Air Berlin äußerten sich in ersten Stellungnahmen optimistisch. Easyjet ist noch skeptisch. Für den Charter- und Tourismusverkehr sind die so genannten Randzeiten (22 Uhr bis Mitternacht und 5 bis 6 Uhr) besonders wichtig. Zuständig für die verbindliche Festlegung der Flugzeiten ist das brandenburgische Infrastrukturministerium. Tsp

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