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Politik: In Zivilprozessen sollen keine Einzelrichter eingesetzt werden

Der bayerische Justizminister Weiß (CSU) lehnt den Plan des Bundesjustizministeriums ab, in Zivilprozessen fast nur noch Einzelrichter einzusetzen. Wenn bei den Landgerichten die Einzelrichter für Streitwerte bis 60 000 Mark zuständig wären, käme das einer Beseitigung der Kammern gleich, sagte Weiß am Mittwoch in München.

Der bayerische Justizminister Weiß (CSU) lehnt den Plan des Bundesjustizministeriums ab, in Zivilprozessen fast nur noch Einzelrichter einzusetzen. Wenn bei den Landgerichten die Einzelrichter für Streitwerte bis 60 000 Mark zuständig wären, käme das einer Beseitigung der Kammern gleich, sagte Weiß am Mittwoch in München. Das widerspreche dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten schon in der ersten Instanz so umfassend und gründlich zu erledigen, dass die Anrufung der zweiten Instanz in der Regel überflüssig sei. Für erwägenswert halte er dagegen den Vorschlag, die Wiederholung der Tatsachenermittlung in der Berufungsinstanz auszuschließen. Hier gebe es überflüssige Doppelarbeit, sagte Weiß. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Berufungsinstanz sich auf die Prüfung und Beseitigung gerügter Fehler beschränken.

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