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Indiskretion: Wahlprognosen auf Twitter ausgeplaudert

Ein klarer Verstoß gegen die Wahlgesetze: Noch bevor die Wahllokale geschlossen wurden, konnte man auf Twitter schon Prognosen zu den Landtagswahlen lesen.

Es könnte als unzulässige Beeinflussung der Wahlergebnisse gewertet werden: Zu den Landtagswahlen im Saarland, in Sachsen und in Thüringen lagen bereits vor der Schließung der Wahllokale detaillierte Prognosen vor. Sie wurden am späten Sonntagnachmittag auf dem Micoblogging-Dienst Twitter verbreitet. Die Mitteilungen hatten keine Quelle, beruhten aber wahrscheinlich auf Daten, die Wahlforscher erhoben haben.

Die Zahlen der Twitter-Mitteilungen unterschieden sich nicht wesentlich von den Zahlen, die um 18 auf ARD und ZDF verbreitet wurden. Die Sender stützen sich dabei auf  Daten der  Meinungsforschungsinstitute Infratest dimap und die Forschungsgruppe Wahlen.

Prognosen vorab zu verbreiten, ist verboten. Es verstößt gegen Wahlgesetze, Wahlen werden damit anfechtbar. Der Hamburger Medienrechtler Ralf Burmester sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Wahlgesetze seien eindeutig: "Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das kann vom jeweiligen Wahlleiter festgelegt werden."

Dabei sei die Art der Verbreitung nicht entscheidend. "Es geht um die Veröffentlichung. Ob die ein Flugblatt verschicken oder eben per Twitter oder im Radio oder wie auch immer - es ist durchgängig unzulässig, wenn es vor Schließung der Wahllokale erfolgt, weil eben immer die Gefahr der Wählerbeeinflussung gegeben ist."

Der stellvertretende Landeswahlleiter von Sachsen, Uwe Reimund Korzen-Krüger schließt Konsequenzen nicht aus. Man werde rechtliche Schritte prüfen, sollte sich herausstellen, dass die auf Twitter verbreiten Prognosen "nicht nur auf Hörensagen, sondern auf Umfrageergebnissen nach der Stimmabgabe beruhen", sagte er "Spiegel Online".

Für die Bundestagswahl am 27. September hatte sich Wahlleiter Roderich Egeler schon vor einigen Tagen sehr besorgt gezeigt – er sprach von einem GAU, wenn vor der Schließung der Wahllokale Ergebnisse verbreitet würden.

Burmester sagte, das Vorab-Twittern könne das Wahlergebnis als Ganzes infrage stellen. Es könne diejenigen beeinflussen, die ihre Stimme noch nicht abgegeben hätten. Tagesspiegel.de beteiligt sich im Gegensatz zu anderen Online-Portalen nicht an der Verbreitung solcher Vorabmeldungen ohne Grundlage.

Bei der Wahl des Bundespräsidenten war am 23. Mai bereits vor der offiziellen Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch Bundestagspräsident Norbert Lammert der Sieg Horst Köhlers über Twitter verbreitet worden. Damals waren es Delegierte der Bundesversammlung, die sich nicht an die Regeln hielten. Diesmal sind die Urheber nicht ganz so leicht zu ermitteln. (mh/dpa)

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