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Informationsfreiheit: Bei Anfrage Auskunft – fast immer

Ob Nachfragen zur Bahnplanung oder Informationsbegehren zum Sponsoring einer Veranstaltung der Bundesregierung: das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Erfolg – und die Informationsfreiheit in Deutschland ein neues Bürgerrecht.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit,  zieht  zwei Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes eine positive Bilanz. Seit Januar 2006 müssen staatliche Stellen, wie Ämter oder Ministerien, den Bürgern auf Auskunftsersuchen antworten. Im Jahr 2006 wurden 2278 Anfragen nach dem Gesetz gestellt, 2007 liegt die Zahl voraussichtlich darunter, die Statistik ist noch nicht erstellt. 318 Beschwerden hat es in diesem Zeitraum von Bürgern gegeben, denen die Auskunft verweigert wurde. Allerdings konnten viele dieser Fälle, so Schaar, unter seiner Vermittlung gelöst werden. Nur in fünf Fällen hat Schaar eine förmliche Beanstandung ausgesprochen, die schärfste zur Verfügung stehende Sanktionsmöglichkeit. In anderen Fällen wird der Informationsanspruch noch gerichtlich geklärt.

Die Behörde, mit der der Datenschutzbeauftragte sonst stets im Streit liegt, sein Arbeitgeber, das Bundesinnenministerium, schneidet in der ersten Rückschau gut ab. „Das Bundesinnenministerium ist verhältnismäßig offenherzig und gut organisiert“, bescheinigt Schaar dem Haus von Wolfgang Schäuble (CDU). Dessen Kabinettskollege Wolfgang Tiefensee (SPD) kommt weniger gut weg: „Beim Bundesministerium für Verkehr und Bau (BMVBS) würde ich so etwas nicht sagen.“ Entsprechend schildert Schaar in seinem Tätigkeitsbericht einen „herausragenden Fall“ von Auskunftsverweigerung aus diesem Ministerium. Im „Fall Toll Collect“ hatte das BMVBS mehreren Antragstellern die Einsicht in die Verträge mit dem Toll-Collect-Konsortium über das System zur Lkw-Maut verwehrt. Als Begründung gab das Ministerium unter anderem eine Vertraulichkeitsabrede im Vertrag mit dem Konsortium an. Ein weiteres Negativbeispiel sei die Finanzverwaltung. Schaar warnt nun davor, dass „in Kenntnis des Informationsfreiheitsgesetzes“ Vertraulichkeitsklauseln vertraglich vereinbart werden, um so das Gesetz zu umgehen. 

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