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Informationsfreiheit: Bundestag klagt gegen Transparenz

Die Bundestagsverwaltung will gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts für mehr Transparenz Berufung einlegen. Das Gericht hatte entschieden, dass jeder Bürger Einsicht in die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nehmen darf.

Der Bundestag geht gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts für mehr Transparenz seiner Wissenschaftlichen Dienste (WD) vor. „Die Bundestagsverwaltung hat Berufung eingelegt“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel am Dienstag. Während des laufenden Verfahrens würden „keine weiteren öffentlichen Erklärungen“ dazu abgegeben.

Dem Urteil vom Dezember zufolge kann jeder Bürger auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in WD-Gutachten und -Analysen Einsicht nehmen. Die WD gelten als „Thinktank“ der Abgeordneten und beraten sie in allen Politikfeldern und Rechtsgebieten. Viele Ausarbeitungen bleiben unveröffentlicht.

Schlagzeilen hatte der Fall gemacht, weil ein Mann ein Gutachten zur „Suche nach außerirdischem Leben“ herausverlangt hatte. Der Bundestag verweigerte das Ufo-Dossier und argumentierte, die WD-Ausarbeitungen seien parlamentarische Zuarbeit. Ein Anspruch auf amtliche Informationen bestehe nur für die Verwaltungsaufgaben des Bundestags.

Der Anlass war zwar skurril, dahinter steht aber die Frage, wie transparent die Politikberatung der WD zu sein hat. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben. Die Richter meinten, das Parlament erlasse Gesetze und kontrolliere die Regierung. Die Wissensvermittlung der WD sei dafür eine Grundlage, sie stelle aber keine parlamentarische Arbeit dar.

Wann das Oberverwaltungsgericht über die Berufung entscheidet, ist offen. Das Verwaltungsgericht klärt demnächst, ob WD-Gutachten herauszugeben sind, die Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) für seine Dissertation benutzt hatte. Der Tagesspiegel hat Herausgabe eines Gutachtens zum umstrittenen „Staatstrojaner“ beantragt.

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