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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff.

© dpa

Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Immer mehr Bürger wollen Akten sehen

Die seit zehn Jahren geltende Informationsfreiheit sorgt für einen neuen Antrags-Rekord von Bürgern. Doch oft müssen sie Gerichte bemühen, um sich gegen Behörden durchzusetzen.

Nach rund zehn Jahren, in denen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes gilt, hat die für das Gesetz zuständige Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff eine positive Bilanz gezogen. Das IFG habe sich seinen „Platz erobert“, sagte Voßhoff bei der Vorstellung ihres fünften Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit am Dienstag. Information sei der Treibstoff für politische Diskussion und unverzichtbar für gelebte Demokratie. Das IFG sei dafür ein „wichtiges und wirksames Instrument“.

Dem in der breiten Öffentlichkeit nach wie vor wenig bekannten Gesetz zufolge hat jeder Bürger das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Auf Antrag sind die Behörden verpflichtet, Einsicht in ihre Akten zu gewähren. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl von Ausschlussgründen, nach denen eine Zugangsverweigerung berechtigt ist. Dazu zählen etwa laufende behördliche Entscheidungsprozesse oder andere näher bestimmte Nachteile für öffentliche Interessen.

Erfolgreiche Klage des Tagesspiegels gegen den Bundestag

Im Berichtszeitraum der vergangenen zwei Jahre seien rund 18 000 Anträge bei Bundesbehörden eingegangen – eine deutliche Steigerung, hieß es. Voßhoff wertet dies als Beleg dafür, dass die IFG-Nutzung bei den Bürgern „angekommen“ sei.

Auch habe „die Rechtsprechung erneut wichtige Beiträge für eine breitere Anwendung geleistet“, sagte sie und bezog sich damit etwa auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem die Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags herauszugeben sind. Auch auf die erfolgreiche Klage des Tagesspiegels gegen den Bundestag wird im Bericht hingewiesen, mit der das Parlament verpflichtet wurde, seine Vergabe von Hausausweisen an Lobbyisten offenzulegen.

Es ist kein Geheimnis, dass diese Unterstützungsleistung durch Gerichte häufig nötig wird, weil die Behörden sich im Zweifel eher gegen Aktentransparenz entscheiden. Zudem tastet der Gesetzgeber zwar das IFG nicht an, schafft aber in anderen Gesetzen Ausnahmen für Behörden, etwa den Bundesrechnungshof, vom bisher geltenden Informationszugang. neu

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