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Flüchtlinge aus dem Westbalkan warten am 14.07.2015 im Notquartier der Bundespolizeiinspektion in Passau (Bayern) auf ihre Registrierung.

© dpa

Initiativen der Regierung zur Abschreckung von Flüchtlingen: Täuscht die Bundespolizei Asylsuchende vom Balkan?

Mit Anzeigen auf Facebook und einem Video will die Bundesregierung potenzielle Flüchtlinge vom Westbalkan abschrecken. Volker Beck von den Grünen sieht darin eine falsche Darstellung der Rechtslage und fordert Klarheit.

Die Bundesregierung reagiert mit Videos und Facebook-Anzeigen auf die steigende Anzahl von Flüchtlingen aus der Balkanregion. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schaltet seit Dienstag Anzeigen auf Facebook, die Albanern und Serben von einem Asylantrag abraten.

In der auf Facebook veröffentlichten Anzeige heißt es unter anderem, dass Antragsteller aus Ländern wie Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Albanien, Mazedonien oder Montenegro beinahe keine Aussicht auf Asyl in Deutschland hätten. „99,8 Prozent der Asylanträge aus diesen Ländern werden vom Bundesamt abgelehnt“, schreibt das BAMF in seiner Anzeige. Ziel der Maßnahme sei es, die Asylanträge aus dieser Region zu verringern, schreibt das Ministerium auf seiner Website. Eine Woche lang sollen die Botschaften sowohl auf Albanisch als auch auf Serbisch angezeigt werden. Nach Angaben des Bundesamtes gegenüber dem Tagesspiegel sollen damit bis zu 400.000 Menschen erreicht werden. Um auf die Kommentare der Anzeige reagieren zu können, habe man dem Social-Media-Team Dolmetscher zur Seite gestellt, so das BAMF weiter.

Einen ähnlichen Weg hatte am Freitag bereits das Bundesministerium des Innern (BMI) eingeschlagen und ein abschreckendes Video veröffentlicht, das in Fernsehanstalten der Westbalkanländer in der jeweiligen Landessprache gezeigt werden soll. Darin sind Flüchtlinge zu sehen, die nach scheinbar kurzem Aufenthalt wieder abgeschoben werden. „Schon zu viele Menschen haben einen beschwerlichen und teuren Weg auf sich genommen, der zur schnellen Rückkehr in ihre Heimat führte und der damit endete, dass sie weniger Besitz hatten als zu Beginn ihrer Reise“, erklärt die monotone Stimme des Erzählers in der deutschen Version des Vier-Minuten- Films. Das BMI sieht das Video laut eigenen Aussagen als eine Reaktion auf die gestiegene Anzahl von Asylanträgen aus den Westbalkanländern. Im ersten Halbjahr 2015 zählte das Bundesamt insgesamt rund 80.000 Asylanträge aus dem Westbalkan.

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Aus den Reihen der Opposition wurde Kritik an den Abschreckungsversuchen der Bundesregierung laut. Volker Beck, Innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, forderte in einer dem Tagesspiegel vorliegenden Anfrage an die Bundesregierung Klarheit über im Video getroffene Aussagen. In dem Video wird behauptet, nach einer Abschiebung sei eine Wiedereinreise nach Deutschland nur nach Begleichung der Abschiebekosten möglich. Beck bezweifelt die Übereinstimmung der Aussage mit der derzeitigen Gesetzeslage im Aufenthaltsgesetz. Darin wird zwar ein Einreiseverbot geregelt, dieses darf aber nur zeitlich begrenzt auf fünf Jahre ausgesprochen werden. Ein längerfristiges oder unbefristetes Einreiseverbot darf nur aus strafrechtlichen Gründen oder bei "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" verhängt werden. Inwiefern wird die Regierung dafür sorgen, dass die Bundespolizei bei der Erteilung von Auskünften die Rechtslage zutreffend beschreibt? Dies möchte Beck in seiner Anfrage an die Bundesregierung wissen.

Weiterhin kritisierte Beck den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt. Dieser hatte neben 1000 zusätzlichen Bundespolizisten auch ein „Zurück zu Grenzkontrollen“ gefordert. Diese würden Beck zufolge Angst schüren und Ressentiments verstärken.

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