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Politik: Innenminister kritisieren neues Waffenrecht

Ab 1. April gilt ein Mindestalter von 21 Jahren für den Besitz

Düsseldorf (dpa). Das am 1. April in Kraft tretende verschärfte Waffengesetz weist nach Ansicht des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Andreas Trautvetter (CDU), erhebliche Mängel auf. Es bringe nur Rechtsunsicherheiten, da die praktische Umsetzung nicht geregelt sei, sagte der Thüringer Innenminister. Statt der notwendigen Verordnung hätten die Länder nur vorläufige Vollzugshinweise bekommen. Trautvetter bezweifelte, dass Entscheidungen auf dieser Grundlage vor Gericht bestehen könnten. Auch die neu eingeführte psychologische Untersuchung angehender Jungschützen und das Anerkennungsverfahren für Schießsportverbände seien nicht verbindlich geregelt.

Laut „Welt am Sonntag“ fehlen Formulare, die für Waffen und Munition künftig notwendig sind. Diese werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums erst Anfang 2004 vorliegen, berichtet die Zeitung. Das Ministerium habe in den Vollzugshinweisen vom 18. März selbst eingeräumt, dass bei wichtigen Punkten des Gesetzes die Anwendbarkeit noch nicht gewährleistet sei.

Das Waffengesetz war nach jahrelangen Diskussionen im April 2002 zunächst vom Bundestag novelliert worden – genau an dem Tag, an dem im Erfurter GutenbergGymnasium ein Ex-Schüler 16 Menschen erschoss und sich dann selbst tötete. Da der Täter nach Erkenntnissen der Ermittler als Mitglied eines Schützenvereins seine Waffen legal besessen hatte, wurde das Gesetz vor der abschließenden Beratung im Bundesrat noch einmal verschärft. So wurden so genannte Pumpguns mit Pistolengriff, so genannte Butterflymesser, Elektroschockgeräte, Wurfsterne und verschiedene Spring- und Faustmesser verboten sowie das Mindestalter für den Waffenerwerb von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt.

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