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Politik: Innenminister will Schutz für Kundendaten

Berlin - Das Bundesinnenministerium (BMI) plant eine Änderung des Datenschutzgesetzes. Mit der Reform sollen die umstrittene Praxis des sogenannten Scoring geregelt und dabei die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden.

Berlin - Das Bundesinnenministerium (BMI) plant eine Änderung des Datenschutzgesetzes. Mit der Reform sollen die umstrittene Praxis des sogenannten Scoring geregelt und dabei die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden.

Die Kreditwürdigkeit des einzelnen Bürgers ist längst keine Frage mehr, die ein Bankangestellter selbst aufgrund eines persönlichen Gesprächs und von Kontoinformationen allein entscheidet. Mithilfe computergestützter Scoring-Verfahren erstellen Banken, Versicherungen, Versandhäuser oder Internetunternehmen eine Einschätzung dazu, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kunde kreditwürdig ist – und legen damit fest, ob und zu welchen Konditionen ein (Kauf-) Vertrag abgeschlossen wird. Umstritten sind dabei die Grunddaten, anhand derer die Wahrscheinlichkeitswerte (Scores) berechnet werden; besonders umstritten dabei die Zuordnung zu einem Wohngebiet mit schlechter Zahlungsmoral.

Mit der Gesetzesänderung ist nun zweierlei vorgesehen. Erstens soll das Scoring überhaupt eine Rechtsgrundlage erhalten. In dieser werden einheitliche Standards für die Durchführung definiert. Unter anderem müssen sie auf anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren beruhen. Außerdem soll festgelegt werden, dass Informationen über unbezahlte Rechnungen erst dann zu einer Auskunftei (ein Unternehmen, dass solche Daten sammelt) gehen, wenn mindestens zwei Mahnungen verschickt wurden.

Zum anderen müssen Unternehmen ihrem Kunden künftig darlegen, wie sich dessen persönlicher Scorewert begründet. Zwar bleibt die genaue Erstellung potenziell Geschäftsgeheimnis des Unternehmens. Doch die Experten im BMI betonen, „jenseits der Kommastellen“ des Scorewertes müssten die Unternehmen darlegen, welche Faktoren zu einem bestimmten Wert und damit einer Ablehnung oder schlechteren Geschäftskonditionen führen. Faktoren sind neben dem umstrittenen Geomarketing etwa Anzahl der Kreditkarten, Häufigkeit von Umzügen, Berufsgruppe und noch viele andere. Bei falscher Grundinformation besteht ein Widerspruchsrecht. Künftig soll es aber auch grundsätzlich einen Anspruch auf eine Klärung in einem persönlichen Gespräch geben.Barbara Junge

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