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Innenministerium: Panne bei Reisepässen?

Das Bundesinnenministerium hat einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, wonach der neue elektronische Reisepass gegen EU-Recht verstößt. Für Bundesbürger bleibt dennoch die Frage: Bekomme ich bei der nächsten Grenzkontrolle Probleme?

Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Harald Stauch hatte der "Thüringer Allgemeinen" in Erfurt gesagt, mit den bundesweit eingesetzten Lesegeräten könne nicht geprüft werden, ob die gespeicherten Fingerabdrücke eventuell verwechselt worden seien. "Das kann bei Grenzkontrollen erhebliche Probleme bereiten, wenn erst dort festgestellt wird, dass die Abdrücke nicht identisch sind", sagte Stauch. Bürger könnten mit den bundesweit eingesetzten Lesegeräten auch nicht prüfen, ob alle ihre elektronischen Daten im Pass korrekt erfasst würden.

Das Bundesinnenministerium betonte dagegen, jeder deutsche Pass-Inhaber habe die Möglichkeit, alle gespeicherten Daten einschließlich der Fingerabdrücke an E-Pass-Lesegeräten einzusehen. Durch technische Maßnahmen sei jedoch jede Veränderung der Passantragsdaten auf dem Weg von der Passbehörde zur Bundesdruckerei ausgeschlossen. (feh/ddp)

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