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Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU)

© Rainer Jensen/dpa

Innenministerium weist Vorwurf zurück: Thomas De Maizière soll Wahlkreis von Peter Tauber gerettet haben

Statt des Wahlkreises von CDU-Generalsekretär Peter Tauber in Hessen muss jetzt Thüringen einen Wahlkreis an Bayern abtreten. Das Ministerium weist den Vorwurf der Einmischung zurück.

Die Abgabe eines Wahlkreises an Bayern hätte beinahe nicht Thüringen, sondern das Gebiet von CDU-Generalsekretär Peter Tauber in Hessen getroffen. Verhindert worden sei das durch eine Intervention von Taubers Parteifreund und Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Er habe um Überprüfung der Berechnungsgrundlage gebeten, berichtet der „Spiegel“. Dem widersprach das Innenministerium in Berlin am Samstagabend.

Der „Spiegel“ berichtete, der Minister habe von seinem Recht als Bundesinnenminister Gebrauch gemacht und die Wahlkreiskommission um einen Bericht auf Basis neuerer Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung gebeten. Das Ergebnis sei dann gewesen, dass anstelle des hessischen Wahlkreis 175 Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten ein Wahlkreis in Thüringen zu streichen sei.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte dazu, es handele sich um einen ganz normalen Vorgang im Einklang mit dem geltenden Recht. Für die Veränderung der Wahlkreise gebe es überhaupt keinen politischen Spielraum. Das hänge ausschließlich von der Entwicklung der Bevölkerungszahlen ab. Im übrigen erfolge die endgültige Einteilung der Wahlkreise weder durch den Bundesinnenminister noch durch die Wahlkreiskommission, sondern per Gesetz durch den Bundestag. Das sei noch nicht geschehen.

Thüringen muss Wahlkreis abtreten, Bayern bekommt einen dazu

Tauber sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Die Einteilung der Wahlkreise erfolgt auf der Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes. Ich freue mich, dass aufgrund der aktuellen Zahlen zur Bevölkerung mein Wahlkreis unverändert bleiben kann.“

Die Unionsfraktion im Bundestag hatte vor wenigen Tagen bekanntgegeben, dass es Thüringen trifft. Die Bevölkerungszahlen in Thüringen ließen aufgrund der Rechtslage keine andere Wahl, hieß es.

Ausschlaggebend für die Einteilung der Wahlkreise ist die Bevölkerungszahl. Die unabhängige Wahlkreiskommission hatte Anfang 2015 dargelegt, dass nach dem Stand der Bevölkerung vom Dezember 2013 bei einer Verteilung der 299 Wahlkreise auf die 16 Länder das Land Hessen einen Wahlkreis verlieren, während Bayern einen Wahlkreis gewinnen würde. Aufgrund der Bevölkerungszahl vom Juli 2015 musste schließlich Thüringen einen Wahlkreis abtreten. In Bundestagskreisen hatte es geheißen, nur 49 Personen hätten den Ausschlag gegeben. (dpa)

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