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Innenministerkonferenz: Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten

Die Innenminister der Bundesländer wollen das entsprechende Gesetz verschärfen - und machen sich Gedanken, wie sie entlassene Sexualstraftäter auch ohne Sicherheitsverwahrung in den Griff kriegen.

Von Frank Jansen

Die Ängste in der Bevölkerung vor entlassenen Sexualstraftätern sind gravierend, die Innenminister stehen unter Handlungsdruck. Erst recht, seitdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ende 2009 entschieden hat, die deutsche Praxis der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung für Täter, die ihre Haft verbüsst haben, aber weiter als tickende Zeitbombe gelten, sei unzulässig. Bei der turnusgemäßen Tagung der Innenminister und -senatoren der Länder in Hamburg wurde nun über neue Maßnahmen nachgedacht – ein Resultat ist der Vorschlag, einem entlassenen Ex- Häftling, zum Beispiel einem unvermindert gefährlichen Sexualstraftäter, eine elektronische Fußfessel anzulegen.

Damit könnte wenigstens eine „Teilsicherheit der Bevölkerung“ erreicht werden, sagte Berlins Innensenator Ehrhart Körting, Sprecher der SPD-geführten Länder, am Freitag zum Abschluss der Frühjahrstagung der IMK. Körtings Pendant bei der Union, Hessens Innenminister Volker Bouffier, betonte die „guten Erfahrungen“, die sein Land mit der elektronischen Fußfessel bereits bei der Überwachung anderer Straftäter gemacht habe.

Beim Thema Gewalt gegen Polizisten verständigte sich die IMK darauf, eine Ergänzung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 113 anzustreben. Die in Absatz eins genannte Höchststrafe von zwei Jahren Haft soll auf drei Jahre erhöht werden. Die IMK fordert zudem, in den Paragrafen 113 und 125a – besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs – nicht nur Waffen zu erwähnen, sondern auch „gefährliche Werkzeuge“. Ein Angriff mit Pflastersteinen oder auch mit einem Auto auf Polizeibeamte soll genauso hart bestraft werden wie die Attacke mit einer Schusswaffe.

Außerdem soll der Paragraf 113 nicht nur bei Widerstand gegen Polizisten gelten, sondern bei jedem gezielten Angriff auf einen Beamten – und bei Gewalt gegen Feuerwehrleute und Rettungssanitäter. Als ungenügend bewerteten die meisten Mitglieder der IMK sowie ihr Gast, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), den kürzlich von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf. Darin ist weiter nur von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte die Rede, außerdem werden Feuerwehrleute und Sanitäter nicht erwähnt. Die Ministerin will aber auch eine Anhebung der Höchststrafe auf drei Jahre.

Zurückhaltend äußerte sich die IMK zu einem Verbot von Rockergruppen. Körting setzte sich offenbar mit seiner Ansicht durch, es müsse zunächst eine bundesweite Bestandsaufnahme der Aktivitäten von Hells Angels, Bandidos und anderen Rockerclubs erstellt werden. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) nannte die Verbotsdiskussion „nicht zielführend“.

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