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Innere Sicherheit: Das BKA-Gesetz wird kommen - mit Verspätung

Nachdem das umstrittene BKA-Gesetz wie erwartet im Bundesrat gescheitert ist, ringen die Koalitionsparteien um eine mögliche Lösung. Knackpunkt ist die geplante Regelung zur Online-Durchsuchung. Doch eine schnelle Einigung ist trotzdem wahrscheinlich.

Bislang sieht das Gesetz vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Computer von Verdächtigen auch ohne eine richterliche Anordnung durchsuchen darf, wenn Gefahr im Verzug ist. In solchen Eilfällen soll es ausreichen, wenn der BKA-Präsident oder sein Stellvertreter eine Durchsuchung anordnen.

Diese Passage im Gesetz stößt bei Teilen der SPD auf Widerstand. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue beispielsweise kann nicht nachvollziehen, warum bei einer Rasterfahndung ein Richterentscheid nötig ist, bei der Online-Durchsuchung aber nicht. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch mahnt, "im Kernbereich des Eindringens in das private Leben" dürfe sich das BKA nicht selbst kontrollieren. Hier müsse ein Richter einbezogen werden.

Auch für Berlins sozialdemokratischen Innensenator Erhard Körting ist der sogenannte Richtervorbehalt der entscheidende Punkt. Wenn dieser im Gesetz nachgebessert werde, spreche nichts gegen eine Zustimmung der SPD, sagte Körting im Deutschlandfunk.

Es könnte schnell gehen

In der kommenden Woche will die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss des Bundestages und des Bundesrates anrufen. Die CDU rechnet mit einer raschen Lösung, weil der Knackpunkt mit dem von der SPD geforderten Richterentscheid klar definiert sei. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) glaubt, der Vermittlungsausschuss werde das Problem in wenigen Minuten lösen.

Das Gesetz, für das sich vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stark macht, soll dem BKA Kompetenzen zur Terrorabwehr übertragen. Es sieht unter anderem die Videoüberwachung von Wohnungen und die Online-Durchsuchung privater Computer vor.

Die SPD hat nun bis zum 11. Dezember Zeit, ihre Bedenken intern zu zerstreuen. An diesem Tag dürfte der Vermittlungsausschuss zusammenkommen, um über die bis dahin ausgehandelten Kompromisse zu beraten. Bei der letzten Sitzung des Bundesrats im laufenden Jahr, am 19. Dezember, könnte das Gesetz endgültig verabschiedet werden.

Schäuble kann sich zurücklehnen

Sollten sich Union und SPD auch im Vermittlungsverfahren nicht einig werden, wäre das wohl das Aus für das BKA-Gesetz. Innenminister Schäuble will es vor Weihnachten oder gar nicht, wie er betont.

Nach außen gibt sich der Innenminister gelassen. Wenn das Gesetz nicht zustande komme, bleibe es bei der bisherigen Rechtslage. "Auch auf der gegebenen Rechtslage ist die Bundesrepublik Deutschland dank der bewährten Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bund ein sicheres Land", betont er.

Schäuble kann davon ausgehen, dass die Koalition zu einer gemeinsamen Lösung kommt. Schließlich macht sich nicht einmal die Opposition Illusionen über die Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat. Linke-Vorstandsmitglied Jan Korte verweist darauf, dass das Gesetz lediglich vorerst gescheitert sei. Auch die Sozialdemokraten schienen nicht daran rütteln zu wollen, "das BKA umzustrukturieren und in Richtung eines dritten deutschen Geheimdienstes umzubauen". 

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