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Innere Sicherheit: Kabinett bringt BKA-Gesetz auf den Weg

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das neue BKA-Gesetz verabschiedet. Das Bundeskriminalamt soll bei schweren terroristischen Gefahren künftig präventiv und eigenständig tätig werden können. Die SPD drängt noch auf Änderungen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll weitreichende Befugnisse zur Abwehr terroristischer Gefahren erhalten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete am Mittwoch in Berlin den vom Bundeskabinett beschlossenen und lange umstrittenen Entwurf für das BKA-Gesetz als "wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur" Deutschlands. Die SPD-Fraktion, in der es Widerstand gegen die geplante Neuregelung gibt, kündigte an, den Gesetzentwurf "intensiv" prüfen zu wollen. Die Opposition kritisierte das Vorhaben scharf. Dem Gesetzentwurf zufolge darf das BKA nun private Wohnungen mit der Videokamera überwachen und Privatcomputer durchsuchen.

Schäuble betonte, das BKA erhalte nun erstmals eine Gefahrenabwehrbefugnis im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, wie in der ersten Föderalismusreform beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf würden keine neuen Befugnisse geschaffen, sondern die Regelungen genutzt, die den Länderpolizeien jetzt schon zustehen. Auch werde den Ländern nichts von ihren Kompetenzen genommen, betonte der Innenminister. Er wies darauf hin, dass den Bedürfnissen des BKA durch die neue Aufgabe bei Personal und Mittel Rechnung getragen werde.

Schäuble: "Verunsicherung unbegründet"

Schäuble unterstrich, der Gesetzentwurf sei "sorgfältig erarbeitet", "mancherlei öffentliche Verunsicherung ist unbegründet". Der Rechtsstaat nehme den Schutz der Grundrechte "ungeheuer wichtig". Zum Schutz dieser Grundrechte müsse es aber auch Instrumente geben. Der Minister schloss Änderungen an dem Entwurf mit Hinweis auf das parlamentarische Verfahren nicht aus.

Strittig ist für den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), unter anderem, dass die Bundesregierung dem BKA selbst überlassen will, wann Daten als privat eingestuft würden. Aus Sicht der SPD-Fraktion müsse dabei ein Datenschutzbeauftragter oder Richter hinzugezogen werden.

Datenschützer üben Kritik

Auch die Vorschläge zur Beobachtung von Wohnungen gehen der SPD-Fraktion zu weit. Theoretisch könnte danach jede Wohnung zum Ziel der BKA-Beobachtungen werden, halte sich da zufällig ein Verdächtiger auf. Eine unverdächtige Wohnung dürfte aber nur dann für die Observation in Betracht kommen, wenn dies zwingend als Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr erforderlich sei. Zugleich erneuerte Edathy den Vorschlag, das Instrument der Online-Durchsuchung zunächst auf vier bis fünf Jahre zeitlich zu befristen.

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesbeauftragte, Peter Schaar, erhob ebenfalls "erhebliche datenschutzrechtliche" Bedenken. Das BKA solle mehr Befugnisse erhalten als den einzelnen Landespolizeien zur Erfüllung ihrer eigenen Gefahrenabwehraufgaben zustehen. Für "unzureichend" hält Schaar auch die Regelungen "zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen Eingriffsmaßnahmen."

Grünen-Politiker Beck: "BKA wird deutsches FBI"

Die Grünen kritisierten die Kabinettsentscheidung. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck sprach von "einer Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI" und von einem "schwarzen Tag für die Menschenrechte". Links-Fraktionsvize Wolfgang Neskovic sagte, mit dem neuen BKA-Gesetz werde erstmals wieder auf deutschem Boden eine Sicherheitsbehörde in die Lage versetzt, "sowohl über sämtliche Befugnisse eines Geheimdienstes als auch der Polizei zu verfügen". Damit werde "eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen."

Die FDP bezeichnete den Gesetzentwurf als ein "Panoptikum der Überwachungsmaßnahmen aus 16 Polizeigesetzen". Das BKA werde "zur Super-Spitzel-Behörde" ausgebaut, monierte Innenexpertin Gisela Piltz.

Kerstin Münstermann[ddp]

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