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Innere Sicherheit: Kampf um die Lufthoheit

Trotz harter Kritik im Bundestag rückt Verteidigungsminister Jung nicht von seiner Haltung ab, Flugzeuge im Terrorfall abzuschießen. In einer Aktuellen Stunde auf Antrag der FDP forderte er erneut eine Grundgesetzänderung.

Berlin - Der Bundestagsabgeordnete Rainer Arnold (SPD) ist enttäuscht. Er habe sich von Minister Jung gewünscht, „die Dinge zurecht zu rücken“, sagt Arnold in einer aktuellen Stunde, die auf Antrag der FDP über die umstrittenen Äußerungen von Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) am Mittwochnachmittag stattfindet. Nötig sei eine „rationale Debatte, ohne Hysterie, ohne Übertreibungen“, fordert die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) als erste Rednerin. Jungs Äußerungen erweckten den Eindruck, „als hätte es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gegeben“, wonach das rot-grüne Gesetz zu Luftsicherheit gegen die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verstößt. Es sei nach diesem Urteil „undenkbar“, den Fall gesetzgeberisch zu regeln; den „übergesetzlichen Notstand“, auf den Jung sich berufen wolle, dürfe man nicht antizipieren. Die Äußerung von Jung, fordert die FDP-Politikerin, „müssen korrigiert werden“.

Jung korrigiert sich nicht. Und FDP-Chef Guido Westerwelle wird später in der Debatte zu Recht feststellen, dass die Unionsfraktion, nicht aber die Bundesregierung und nicht die Mehrheit des Bundestags hinter den Erwägungen des Verteidigungsministers steht. Es sei eine „einmaliger Vorgang“, wenn die Justizministerin ihrem Kollegen sagt, er habe sich verfassungswidrig geäußert und dieser seine Position wiederholt.

Mit verhaltener Stimme hatte der Verteidigungsminister seinen Standpunkt erneut erläutert, aber nicht revidiert. Unverkennbar gebe es in einer „solchen Extremsituation eine Gewissensbelastung“. Er erinnerte an den Amtseid, der ihn und die politischen Verantwortlichen verpflichte, Schaden vom Land abzuwenden. Das könne „zu tragischsten, schwierigen Entscheidungen führen“. Es sei ihm auch darum gegangen, dass in einer solchen Diskussion „die Soldaten nicht allein gelassen werden“ sollten, sondern wüssten, dass die politisch Verantwortlichen entscheiden. Jung plädierte für eine grundgesetzliche Regelung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichts notwendig sei. „Nichts stellt den Rechtsstaat mehr in Frage als die Feststellung, er sei einer derartigen Bedrohung wehrlos ausgeliefert.“

Vizekanzler Franz Müntefering hatte Jung zuvor in ungewöhnlich scharfer Form kritisiert. Es sei eine „Demarkationslinie“ überschritten, sagte Müntefering der „Passauer Neuen Presse“. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte vor der Aussprache im Bundestag den SPD-Vorwurf zurückweisen lassen, Unionsminister führten eine unverantwortliche Debatte über Fragen der inneren Sicherheit. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte: „Sie können davon ausgehen, dass alle Mitglieder der Bundesregierung sehr sorgfältig diese Diskussion führen.“ Im Einzelnen wollte Wilhelm auf die Kritik von Vizekanzler Franz Müntefering nicht eingehen.

Jung löst seit Tagen mit seiner Forderung Empörung aus, er wolle ein zum Zweck eines Terroranschlags entführtes Passagierflugzeug notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen. Mangels einer gesetzlichen Regelung könnte dann der übergesetzliche Notstand gelten, so Jung.

Der Verteidigungsexperte der Unionsfraktion, Karl Lamers, plädierte im RBB für eine Änderung der Verfassung: Aus dem Karlsruher Urteil dürfe man nicht die Konsequenz ziehen, sich wegzuducken, „sondern die Aufgabe ist, wie es auch im Koalitionsvertrag steht, sich jetzt Gedanken zu machen, wie und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht“.

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