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Innere Sicherheit: Schäuble mit viel Schily

Nichts Neues im Kampf gegen den Terror? – Manche der Ideen, mit denen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gerade die Sicherheitsdebatte anheizt, ähneln den Vorschlägen seines Vorgängers im Amt, Otto Schily.

Während jener Schäubles Lieblingsprojekt, den Einsatz der Bundeswehr im Innern stets abgelehnt hat, sind die Ansichten beider Politiker zum Umgang mit Terroristen nahe beieinander. Thema Sicherheitsgewahrsam: Die Frage, ob man potentielle Terroristen

internieren dürfe, stellte auch Schily schon – und kam zu der Antwort, das sei im Polizeirecht doch schon erlaubt. Etwa beim Unterbindungsgewahrsam, der im Einzelfall eine kurzfristige Internierung von Hooligans gestattet oder beim Unterbringungsgesetz, nach dem psychisch Kranke eingesperrt werden können. Er musste sich allerdings die mangelnde Vergleichbarkeit beider Situation mit terroristischen Gefährdungen vorhalten lassen. In Sachen Online- Durchsuchung gibt es ebenfalls Parallelen zwischen dem heutigen CDU- und dem einstigen SPD- Minister: Schily hatte 2005 eine Dienstanweisung erlassen, die den Geheimdiensten das Ausspähen von Computern erlauben sollte. Diese Praxis wurde vom Bundesgerichtshof untersagt, da eine Rechtsgrundlage dafür fehlte. Die will Schäuble nun durch eine Änderung des Grundgesetzes schaffen. Auch über die mögliche gezielte Tötung von Terroristen dachte schon Schily nach: Das von ihm initiierte Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von Flugzeugen erlaubt hätte, die von Terroristen als Waffe benutzt werden, wurde aber im Februar 2006 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Die Richter sahen darin eine Verletzung der Menschenwürde.

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