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Brigitte Zypries

© ddp

Innere Sicherheit: Zypries lehnt Schäubles Pläne ab

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Vorstellungen ihres Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble zum Anti-Terror-Kampf scharf zurückgewiesen.

Mit Forderungen nach mehr Freiheiten des Staates verkehre Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Freiheitsbegriff des Grundgesetzes, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Wochenzeitung "Die Zeit". Es bedeute "einen gewaltigen Unterschied, ob ich als Verfassungsminister etwas für mich im stillen Kämmerlein denke oder ob ich mit vagen Vorschlägen und Formulierungen an die Öffentlichkeit gehe und damit die Debatte unnötig anheize".

Entschieden lehnte Zypries die von Schäuble ins Gespräch gebrachte gezielte Tötung von Terroristen ab. Zypries warf Schäuble vor, mit seinen Vorstößen die CDU als Partei der inneren Sicherheit profilieren zu wollen. "Falls irgendwann ein Anschlag in Deutschland erfolgen sollte - was niemand hofft -, wird er uns und anderen den Schwarzen Peter zuschieben, frei nach dem Motto: Seht her, das Unglück wäre nicht passiert, hättet ihr meine Wunschliste erfüllt."

Gesetzesvorhaben in der Pipeline

Mit Verweis auf die anstehende Novellierung des BKA-Gesetzes hielt Zypries Schäuble vor, öffentlich Forderungen nach neuen Gesetzen zu stellen, aber vereinbarte Gesetzesvorhaben in seinem Ministerium nicht voranzutreiben. Das Bundeskriminalamt soll nach Absprachen zur Föderalismusreform Kompetenzen in der Terrorabwehr erhalten. Die Änderung der BKA- Gesetzes kam bislang nicht voran, weil Schäuble damit zugleich heimliche Online-Durchsuchungen von Computern auf eine Rechtsgrundlage stellen willen.

In den Reihen der SPD gab es hierzu bislang Vorbehalte. Zypries zeigte aber Kompromissbereitschaft: Die Frage müsse sorgfältig und unaufgeregt diskutiert werden. Höchstpersönliche Bereiche auf der Festplatte müssten aber geschützt bleiben. Als "rote Linie", die nicht überschritten werden dürfe, nannte Zypries die Menschenwürde, das Folterverbot und das Recht auf Leben sowie die Gewaltenteilung, wozu auch der Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht gehöre. (mit dpa)

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