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"Interessenkonflikte": Ex-BDI-Chefs fordern von Röttgen Mandatsverzicht

Der Druck auf Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU), nach seinem Wechsel in die Wirtschaft am 1. Januar 2007 sein Bundestagsmandat abzugeben, wächst.

Berlin - Die Ex-Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Olaf Henkel und Michael Rogowski, forderten den amtierenden BDI-Chef Jürgen Thumann auf, dafür zu sorgen, dass Röttgen sein Bundestagsmandat niederlegt, bevor er 2007 den Posten als Hauptgeschäftsführer des BDI antritt.

In einem «offenen Brief», den die «Bild»-Zeitung veröffentlichte, warnen Henkel und Rogowski vor «unlösbaren Interessenkonflikten» für Röttgen selbst und einer «dramatischen Beeinträchtigung» der Glaubwürdigkeit, des Rufs und des Einflusses des BDI. Sie verlangen von Thumann, den CDU-Politiker aufzufordern, den Verzicht auf sein Bundestagsmandat «schon jetzt verbindlich zu erklären».

Das Amt des BDI-Hauptgeschäftsführers erfordere den «vollen Einsatz seines Amtsinhabers», schreiben Henkel und Rogowski. Sie fügten hinzu: «Entweder, er organisiert seine Arbeit im BDI nach den Erfordernissen des Sitzungskalenders des Deutschen Bundestages oder er vernachlässigt sein Mandat. Weder das eine noch das andere ist akzeptabel.»

Röttgen will Mandat weiter ausüben

Röttgen war am 19. Juni von Präsidium und Vorstand des BDI zum neuen Hauptgeschäftsführer berufen worden. Der CDU-Politiker soll zum 1. Januar 2007 Ludolf von Wartenberg nachfolgen, der nach Erreichen des 65. Lebensjahres aus seinem Amt ausscheidet. Wartenberg war seit Anfang 1990 in dieser Funktion. Sein Bundestagsmandat legte Wartenberg damals im selben Jahr nieder. Röttgen hatte hingegen angekündigt, das Mandat bis 2009 weiter ausüben zu wollen.

Auch die Grünen-Bundestagsfraktion forderte von Röttgen einen Mandatsverzicht spätestens zum 1. Januar 2007. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck betonte, Nebentätigkeits-Abgeordnete schadeten nicht nur dem Ansehen des Parlamentes. Ein «Full-Time-Job» außerhalb der Tätigkeit im Bundestag widerspreche auch dem Abgeordnetengesetz. Dort heiße es: «Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages». (tso/ddp)

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