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Europa

Köhler zögert mit Unterschrift unter EU-Vertrag

Bundespräsident Horst Köhler wird die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon vorerst nicht unterzeichnen. Er will zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Das Gericht muss unter anderem noch über eine Klage der Partei Die Linke urteilen.
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Berlin -  Das Bundespräsidialamt teilte am Montag mit, dass Horst Köhler den EU-Vertrag vom 13. Dezember 2007 zunächst nicht unterschreiben will. "Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts", hieß es. Er werde bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag von Lissabon warten. Damit liegt der EU-Reformvertrag in Deutschland vorerst auf Eis.

Unter anderen will die Partei Die Linke mit zwei Klagen in Karlsruhe den EU-Reformvertrag für verfassungswidrig erklären lassen. Sie sieht durch den Lissabon-Vertrag das Demokratieprinzip und die Rechte von Abgeordneten verletzt. Auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat Klage in Karlsruhe eingereicht.

Köhler lehnte schon einmal ab


Das Bundesverfassungsgericht will das Verfahren zum sogenannten Lissabon-Vertrag beschleunigt betreiben. Noch sei nicht entschieden, ob und wann eine mündliche Verhandlung angesetzt werde, hieß es in Karlsruhe. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr gilt als unwahrscheinlich. Bundestag und Bundesrat haben den Reformvertrag jeweils mit großer Mehrheit gebilligt.

Köhler hatte schon 2006 mit derselben Begründung seine Unterschrift nicht unter den dann gescheiterten EU-Verfassungsvertrag gesetzt. Auch damals hatten Gauweiler und andere dagegen geklagt.

Der Lissabon-Vertrag ist der zweite Anlauf für eine grundlegende Reform der Europäischen Union. Mit dem Grundvertrag soll die EU einen Ratspräsidenten erhalten, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Außerdem soll es einen gemeinsamen Verantwortlichen für die EU-Außenpolitik, häufigere Mehrheitsentscheidungen und die Möglichkeit eines Volksbegehrens geben. Nachdem der Vertrag kürzlich bei einer Volksabstimmung in Irland abgelehnt wurde, ist die EU in eine Krise geraten. (mpr/AFP/dpa/ddp)
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Kommentare [ 10 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von karasaleck karasaleck ist gerade offline | 30.6.2008 18:48 Uhr
Leider
hat die sog. "Linke" hier recht: Der EU-Vertrag ist die größte Schande Europas. Der Beginn vom Anfang des Starts Europas in das post-demokratische Zeitalter. Bravo Köhler, dieses Dokument des europäischen Absolutismus DARF nicht in Kraft treten!
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von zp zp ist gerade offline | 30.6.2008 20:11 Uhr
wieso
LEIDER und wieso sog. "Linke".

eine andere linke gibt es nicht mehr. spd,grüne,fdp und cdu/csu können sich in einer art deutscher einheitsundemokratenliste vereinigen - hauptziel - sicherung der eigenen nächsten vier abgeordnetenjahre mit anschliesendem lobbyjob!

und köhler hat auch nur angst vor der blamage, dass seien unterschrift nicht verfassungkonform ist.

wahre demokratische volksvertreter hätten ihr volk abstimmen lassen - aber wenn das ergebniss droht nicht zu gefallen, dann fallen alle skrupel.
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von ypsilontus ypsilontus ist gerade offline | 30.6.2008 21:58 Uhr
"A new hope"
"Nachdem der Vertrag kürzlich bei einer Volksabstimmung in Irland abgelehnt wurde, ist die EU in eine Krise geraten." Falsch! Bereits vorher war die EU in der Demokratie- und Legitimations-Krise: Jetzt sollte das gouvernmentale EU-Regierungssystem, das weitgehend ohne Volksvertreter auskommt, in Stein gemeisselt und noch ausgeweitet werden. Hoffentlich wird das Gericht diese Unverfrorenheit gegenüber den Bürgern nicht durchgehen lassen. Im übrigen: Die Krise der Volksparteien in Deutschland ist kein Zufall. Wenn Abgeordnete das Gesetzemachen den Regierungsbürokraten der EU-Staaten überlassen, inkompetent und nur noch zum Händchenhalten da sind, braucht man sich über Politikverdruß nicht zu wundern.
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von peterbricks peterbricks ist gerade offline | 1.7.2008 0:52 Uhr
Volksabstimmung
Das Volk (sind wir) soll über ein kompliziertes Verfassungswerk abstimmen, über die Einführung der Todesstrafe nach dem nächsten Kindermord nicht - ich mein ja bloß.
Positiv ist erst einmal, dass dieser Präsident das Urteil des Verfassungsgerichts abwartet. SPD-Präsident Rau hatte nach einigem Zögern keine Bedenken, den auch für einen Siebentklässler erkennbaren Verfassungsbruch von Wowereit als amtierender Bundesratspräsident mit seiner Unterschrift zu unterstützen. Natürlich hat das Bundesverfassungsgericht das seinerzeit korrigiert.
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von dali dali ist gerade online | 1.7.2008 1:02 Uhr
Ach Leute, was soll die Aufregung,
Köhler hat einem Gesetz, dessen Rechtmäßigkeit demnächst in Karlsruhe überprüft wird, die Unterschrift verweigert. Alles andere hätten die Richter als provozierend betrachtet und ihm persönlich eins reingewürgt (sowas bringen die).
Auch habe ich (und Köhler schon gar nicht) keine Zweifel, dass die Klage abgewiesen wird.
Was hier aber gefordert wird ist direkte Demokratie und da seien die Götter vor.
Bei uns Deutschen würde das nämlich ausschließlich zu einer BLÖD-okratie führen.
Bedenkt bitte,
in der Schweiz, das bei Euch ja wohl als Vorbild dienen darf, sind Frauenwahlrecht und Gleichberechtigung erst vor einigen Jahren vollständig eingeführt worden.
Müssen wir wirklich solange auf politische Veränderungen warten, bis es auch der letzte Almdödel begriffen hat?
Da ist mir die repräsentative Demokratie weit aus lieber...
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von detlef detlef ist gerade offline | 1.7.2008 11:12 Uhr
Ja - @dali kann ich gut verstehen
Lobbyismus wie er jetzt betrieben wird ist weit aus besser, oder ist das jetzt auch wieder falsch?
-------
Leute, ihr habt es in der Hand bei der nächsten Wahl, gebt eure Erststimme ab und macht die Zweitstimme ungültig.
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von detlef detlef ist gerade offline | 1.7.2008 11:32 Uhr
So viel ich weiß, hat nicht nur die Linke geklagt
sondern auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler.
Dessen Gutachter, der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek, begründet die Klage damit , dass «die Europäische Union noch zentralistischer und undemokratischer» und der Bundestag «zu einem weitgehend entmachteten Erfüllungsgehilfen der Brüsseler Zentrale degradiert» werden solle. Die EU könne sich künftig «alle Kompetenzen verschaffen, die ihr jetzt noch fehlen, ohne dass die nationalen Volksvertretungen auch nur gefragt werden müssen»,…..
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von lindblom lindblom ist gerade offline | 2.7.2008 12:35 Uhr
Mal zu den Sachfragen
zu den wenigen von denen ich bisher lesen durfte:

ein Mensch der die Außenpolitik Europas vertritt - dann würde Hr. Steinmeier zu einem "innereuropäischen "Außen"minister" werden oder wie darf ich mir das vorstellen?
Ich könnte mir auch denken, dass dieses neue Amt wieder mal nur zur Jobbeschaffung dient. In welchen Punkten außenpolitisch betrachtet sind sich denn alle Europäer einig?
Siehe allein die unterschiedliche Haltung zum Irakkrieg... usw.

Wenn unser Parlament dann gar nicht mehr soviel zu entscheiden hat, dann könnten wir es doch (hoffentlich nicht!) gleich auflösen, `ne Menge Geld sparen und "nur noch" die EU-Parlamentarier finanzieren.
Das käme dann allerdings einer Auflösung des bisher souveränen Staates BRD gleich...

Mehrheitsentscheidungen - dagegen bin ich absolut!
Ich möchte nicht dass unser Land in irgendwelche Sachen reingezogen wird, weil 22 andere europ. Staaten das so wollen..
Comment
von lindblom lindblom ist gerade offline | 2.7.2008 12:40 Uhr
@dali
Mit der Blöd-okratie haben Sie wohl leider recht.
Viele gesellschaftliche und politische Fortschritte hätte es mit Stimme des "gemeinen Volkes" wohl nicht gegeben.
Trotzdem bin ich nicht grundsätzlich gegen Volksabstimmungen.
Bei einer so explizit wichtigen Sache wie den EU-Verträgen halte ich sie für wichtig.

Andererseits habe ich gerade heute gelesen:

"Viele Bundesbürger kennen die Minister/innen nicht, schlechte Noten werden ihnen (den Minister/innen)dennoch ausgestellt."
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von fman fman ist gerade offline | 12.9.2008 11:06 Uhr
EU-Diktatur?
Sehr geehrte Leser,
für den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht (von 1989 bis 2006) der Rechts- und Wirtschaftswissen-schaftliche Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider blieb hier in Deutschland immer wieder nur der Weg der Klage beim Verfassungsgericht. Insgesamt nun schon 15 mal, wobei zum Thema besonders die letzten beiden interessant sind:
14. Verfassungsklage (2 BvR 839/05) gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa vom 27.05.2005
und
15. Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, am 23./25.05.2008. Bemängelt werden (u.a.):

- Wiedereinführung der Todesstrafe (durch Zusatzprotokoll)
- Kriegvorbereitungen
(und last but not least)
- Abbau der Demokratie in der EU

Das kann ja heiter werden!

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