Die EU-Kommission nimmt gewaltverherrlichende
Computerspiele ins Visier. Dass Minderjährige oft problemlos Spiele für Erwachsene kaufen können, soll künftig verhindert werden.
Straßburg -
Einige Fälle zeigten eine Verbindung auf
zwischen Videospielen und gewalttätigem Verhalten, sagte
Medienkommissarin Viviane Reding mit Blick auf Amokläufe an Schulen
wie etwa in Erfurt 2002. Gemeinsam mit Verbraucherschutzkommissarin
Meglena Kuneva rief sie am Dienstag in Straßburg die 27 EU-Mitgliedstaaten auf, das europaweite Alterseinstufungssystem PEGI
auszubauen und regelmäßig zu aktualisieren. Damit werden Kinder und
Eltern - wie bei Kinofilmen - darauf hingewiesen, für welche
Altersstufe ein Spiel freigegeben ist. Trotz ihrer Bedenken
verzichtet die Kommission jedoch auf eine europaweite Gesetzgebung
und setzt auf freiwilliges Handeln der Händler.
Gemeinsam mit dem Einzelhandel plant die Brüsseler Behörde,
innerhalb der nächsten zwei Jahre einen europaweiten Verhaltenskodex
für den Verkauf von Videospielen an Kinder auszuarbeiten. Noch immer
sei es für Minderjährige möglich, Spiele zu erwerben, die eigentlich
erst ab 18 Jahren freigegeben sind. "Kinder haben mittlerweile mehr
Kaufkraft, und deshalb stehen sie auch im Fokus des Marktes", sagte
Kuneva. Sie appellierte an die Händler, sich selbst stärker zu
kontrollieren. "Wir können nicht vorgehen wie Super-Mario, der
Schreiner, der alle Hindernisse aus dem Weg räumt."
EU: Eltern oft schlecht informiert
Die Kommissarinnen betonten, es komme vor allem darauf an, Eltern
und Kinder über sogenannte Killerspiele zu informieren. "Jede Mutter,
jeder Vater sollte Bescheid wissen über die Altersfestlegung", sagte
Reding. Und Kuneva ergänzte: "Eltern haben Schwierigkeiten, Verbote
auszusprechen, wenn sie nicht wissen, was vorgeht."
Nach Schätzungen der EU-Kommission wird der weltweite Videospiele-Markt
2010 rund 30 Milliarden Euro umsetzen, davon etwa neun
Milliarden Euro in der Europäischen Union. An PEGI beteiligen sich
230 Spiele- und Konsolenhersteller. Derzeit nutzen 23
EU-Mitgliedstaaten das System oder haben - wie Deutschland - eigene
Vorschriften erlassen. In Zypern, Luxemburg, Rumänien und Slowenien
gibt es noch keine entsprechende Reglementierung.
(imo/dpa)
Kommentare [ 7 ] Kommentar hinzufügen »
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__14.html
Die für die Indizierung zuständige Prüfstelle für jugendgefährdende Medien beschreibt ihre Beschlussgrundlage folgendermaßen:
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/spruchpraxis,did=32992.html
Es kommt hier wie in vielen anderen Fällen nicht auf eine Verschärfung oder den Erlass von neuen Gesetzen an, sondern schlicht um eine konsequente Umsetzung.
Immerhin ist es positiv zu bewerten, dass nicht eine weitere EU-Richtlinie zur Marktchancengleichheit geplant wird, nach der dann das JuSchG geändert werden muss, damit Killerspiele aus anderen EU-Staaten hierzulande verkauft werden können...
Nun verbietet die Spiele. Solange Schüler andere Schüler angreifen wird es immer zu Gegenmaßnahmen kommen, ob mit der Faust oder mit der Axt oder der Pump-Gun.
ABER: Es gibt Bedingungen für die Entwicklung von jungen Menschen, die man nur als Verwahrlausung bezeichnen kann. In solchen Fällen, zumal oft das erlebte Recht des Stärkeren (Vater schlägt Mutter, Sohn schlägt Mutter) prägend wirkt, kann es geschehen, daß die lieben Kleinen durch eine niedrigere Hemmschwelle und mangelnden Respekt vor Leben oder körperlicher Unversehrtheit zu Gewalttätern werden.
Sie haben recht, die Fehler werden von den Erwachsenen begangen: Kaum Kontrolle, keine Kommunikation über das Thema, eine lächerliche Freiwillige Selbstkontrolle.
Was passive Lehrer angesichts von Gewalttaten an der Schule angeht, hilft das Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" oft Wunder. Nicht bei frustrierten Lehrern, nein, aber beim Schulleiter oder der Schulleiterin.